Parkkleber für Wiener Kurzparkzonen
Ausnahmen von Wiener Kurzparkzonen für Betriebsfahrzeuge
Lesedauer: 1 Minute
13.09.2024
Ihr Betrieb ist außerhalb von Wien ansässig, Sie verrichten aber handwerkliche Tätigkeiten in Wien und finden mit der maximalen Abstelldauer von 2 Stunden nicht das Auslangen?
In diesem Fall bietet sich die Ausnahmegenehmigung für handwerkliche Tätigkeiten an. Diese Ausnahme wurde speziell für Service- und Montagefahrzeuge geschaffen, und spart Ihnen nicht nur Parkgebühren, sondern unterstützt auch Ihre Arbeitsabläufe vor Ort.
- Detailinformationen über die Voraussetzungen, die anfallenden Gebühren und die wesentlichen Vorteile für Ihren Betrieb finden Sie unter Ausnahme für Handwerksbetriebe.
- Für andere Tätigkeiten wie Lieferungen oder Kundenbesuche muss man in der Kurzparkzone parken, was bis zu 2 Stunden möglich ist (Preis/Stunde € 2,50). Wer damit nicht auskommt, kann sein Auto in Garagen länger abstellen. Garagen in Wien
- Alle anderen Betriebsausnahmen für Wiener Bezirke setzen voraus, dass der Betrieb einen Standort in Wien hat und das Kfz auf diesen Standort zugelassen ist. Übersicht zu Ausnahmen für Betriebsfahrzeuge in Wien
- Das Land Niederösterreich hat für die Pendler nach Wien ein besonderes Service zur Planung der optimalen Reiseroute erstellt.