Dienstfahrten ins Ausland
Welche Probleme können bei Dienstfahrten ins Ausland auftreten? Wie können diese Probleme vermieden werden?
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Fahrten ins benachbarte, vor allem östliche Ausland können für den Lenker eines Firmenfahrzeuges unangenehme Konsequenzen haben. Da im Zulassungsschein des Firmenfahrzeuges der Name der Firma aufscheint und der Name im Führerschein des Lenkers meist nicht mit dem Firmennamen ident ist, kommt es immer wieder zu Problemen, da Zoll- und Polizeibeamte das rechtmäßige Lenken des Fahrzeuges anzweifeln. Anfragen der ausländischen Behörden, ob das betreffende Fahrzeug in Österreich als gestohlen gemeldet ist, können zu lästigen Verzögerungen führen.
WKO-Vollmachtsformular hilft, Komplikationen zu vermeiden
Zur Vermeidung dieser Probleme wurde von der Wirtschaftskammer ein Vollmachtsformular erarbeitet, das in mehreren Landessprachen zur Verfügung steht und mit firmenmäßiger Zeichnung bestätigt, dass das Firmenfahrzeug rechtmäßig vom eingetragenen Lenker benützt wird.
Es handelt sich dabei um kein amtliches Formular. Das Dokument soll lediglich helfen, Komplikationen zu vermeiden. Es kann beliebig oft kopiert werden. Die Formulare stehen als Download in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Sonderfall Polen
Seit 2007 ist in Polen verpflichtend eine Vollmacht mitzuführen, wenn der Lenker eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges nicht der Halter ist. Die Vollmacht muss in der Sprache des Landes ausgestellt sein, in dem das Kfz zugelassen ist. Aus Gründen der Praktikabilität wird das WKO-Vollmachtsformular dennoch zweisprachig zur Verfügung gestellt.
WKO-Vollmachtsformulare in unterschiedlichen Sprachen
- Vollmacht deutsch
- Vollmacht englisch
- Vollmacht französisch
- Vollmacht italienisch
- Vollmacht kroatisch
- Vollmacht polnisch
- Vollmacht rumänisch
- Vollmacht serbisch
- Vollmacht slowakisch
- Vollmacht slowenisch
- Vollmacht tschechisch
- Vollmacht ungarisch
Stand: 16.04.2024