Detailaufnahme von einem Klemmbrett mit Unterlagen und Stift, im Hintergrund sitzt verschwommen eine Person am Steuer eines Fahrzeuges
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Mitzuführende Dokumente im Transportbereich

Welche Dokumente sind bei Transporten im gewerblichen Güterverkehr mitzuführen? Was gilt es zu beachten?

Lesedauer: 6 Minuten

Je nach Fahrziel und Ladung (auch Leerfahrt) benötigt der Transportunternehmer bzw. sein Fahrzeuglenker sowohl bei Großtransporten (GT) als auch bei Kleintransporten (KT) die unterschiedlichsten Dokumente, die er beispielsweise für Kontrollen auf der Straße bereit zu halten hat. Die hier dargestellte allgemein gültige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt aber eine „Mindestanforderung“ dar und ist je nach dem Einzelfall zu erweitern.

Auf die besonderen Vorschriften, insbesondere

  • für Sondertransporte (Überhöhe, -breite, -länge) und
  • nach dem Tiertransportgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz, Zollrecht und Gefahrgutrecht,

wird im Folgenden nicht näher eingegangen. Die nachstehende Aufzählung berücksichtigt, ob das Zugfahrzeug in Österreich, der EU oder in einem Drittstaat zugelassen wurde.


Österreichischer Transporteur bei Beförderungen innerhalb Österreichs

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • Beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde (altes Regime) oder beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister bzw. aus GISA (§ 6 Abs. 2 und 3 Güterbeförderungsgesetz (GütbefG))
  • Mietvertrag, wenn Fahrzeug gemietet
  • Zulassungsschein
  • GO-Box für Maut in Österreich (bei KT: Vignette)
  • Prüfbericht der letzten „Pickerlüberprüfung“ (§ 57a Kraftfahrgesetz (KFG)) für Lkw und Busse über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG)
  • Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) („Lärmarm-Zertifikat“)
  • COP-Dokument bzw. Dokumente für die Euro-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Schaublätter des analogen Kontrollgerätes sowie alle handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 56 Tage (gilt ab 31.12.2024). Bitte beachten: Bis 30.12.2024 beträgt die Frist 28 Tage.
  • Beschäftigungsbestätigung (u.a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt)

Optional:

  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein (ADR-Schulungsbescheinigung)
  • EU-Fahrerbescheinigung, wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)

Österreichischer Transporteur bei Beförderungen im Binnenmarkt (EU und EWR)

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • Beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde (altes Regime) oder beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister bzw. aus GISA (§ 6 Abs. 2 und 3 GütbefG)
  • (Blaue) EU-Lizenz gemäß Verordnung (EG) 1072/2009 (Gemeinschaftslizenz)
  • Zulassungsschein
  • Eventuell Fahrzeugkennzeichnung nach Landesvorschrift (z.B. Geschwindigkeitstafeln für Italien, Kennzeichnung für Transport leicht verderblicher Lebensmittel in Italien)
  • Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, nur innerhalb Österreichs

Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage und Entsendemeldung
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn das Fahrzeug gemietet ist, Mietvertrag im Original
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b KDV („Lärmarm-Zertifikat“)
  • Mautbezahlungseinrichtung, sofern vorgeschrieben
  • COP-Dokument bzw. Dokumente für die Euro-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Schaublätter des analogen Kontrollgerätes sowie alle handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 56 Tage (gilt ab 31.12.2024). Bitte beachten: Bis 30.12.2024 beträgt die Frist 28 Tage.
  • Beschäftigungsbestätigung (u.a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt)

Optional:

  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein (ADR-Schulungsbescheinigung)
  • EU-Fahrerbescheinigung, wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel):

  • Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung …

Österreichischer Transporteur bei Beförderungen in Drittstaaten

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • Für Österreich: Beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde (altes Regime) oder beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister bzw. aus GISA (§ 6 Abs. 2 und 3 GütbefG) sowie (blaue) EU-Lizenz gemäß Verordnung (EG) 1072/2009
  • Optional: Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll
  • Für EU-Teil: (blaue) EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz)
  • Für Drittstaat: Genehmigung (wenn diese an bestimmte Fahrzeugtypen geknüpft ist, z.B. Euro 2 oder Euro 3, Nachweis der technischen Überwachung und entsprechendes Euro-Formular)
  • Zulassungsschein

Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b KDV („Lärmarm-Zertifikat“)
  • Mautbezahlungseinrichtung, sofern vorgeschrieben
  • COP-Dokument
  • (grüne) internationale Versicherungskarte (abhängig vom Zielland)

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Pass
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Schaublätter des analogen Kontrollgerätes sowie alle handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 56 Tage (gilt ab 31.12.2024). Bitte beachten: Bis 30.12.2024 beträgt die Frist 28 Tage. 

Optional:

  • Internationaler Führerschein (z.B. Russland)
  • Bestätigung, Fahrzeug lenken zu dürfen, abhängig vom jeweiligen Gastland (z.B. Mazedonien)
  • EU-Fahrerbescheinigung, wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR
  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein (ADR-Schulungsbescheinigung)
  • Beschäftigungsbestätigung
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)
  • Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA) und falls erforderlich Zollverschlussanerkenntnis

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel):

  • Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung …

Transporteur aus der EU bei Beförderungen in Österreich

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • (blaue) EU-Lizenz gemäß Verordnung (EG) 1072/2009 (Gemeinschaftslizenz)
  • Zulassungsschein
  • GO-Box für Maut in Österreich

Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage und Entsendemeldung
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn das Fahrzeug gemietet ist, Mietvertrag im Original
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b KDV („Lärmarm-Zertifikat“)
  • COP-Dokument bzw. Dokumente für die Euro-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Pass
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Schaublätter des analogen Kontrollgerätes sowie alle handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 56 Tage (gilt ab 31.12.2024). Bitte beachten: Bis 30.12.2024 beträgt die Frist 28 Tage.

Optional

  • EU-Fahrerbescheinigung, wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR
  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein (ADR-Schulungsbescheinigung)
  • Beschäftigungsbestätigung (u.a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt)
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel):

  • Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung, …

Transporteur aus Drittstaat bei Beförderungen in Österreich

Für das Fahrzeug

Verpflichtend:

  • Genehmigung (wenn diese an bestimmte Fahrzeugtypen geknüpft ist, z.B. Euro 2 oder Euro 3, Nachweis der technischen Überwachung und entsprechendes Euro-Formular)
  • Zulassungsschein
  • GO-Box für Maut in Österreich

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrzeugart):

  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
  • Wenn Lastkraftfahrzeug lärmarm, die „L-Tafel“ an Vorderseite des Fahrzeugs und gültige Bestätigung des Herstellers nach § 8b KDV („Lärmarm-Zertifikat“)
  • COP-Dokument bzw. Dokumente für die Euro-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung
  • (grüne) internationale Versicherungskarte (abhängig vom Land der Zulassung des Zugfahrzeugs)

Für den Lenker

Verpflichtend:

  • Führerschein
  • Pass
  • Fahrerkarte
  • Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
  • Benutzte Schaublätter des analogen Kontrollgerätes sowie alle handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 56 Tage (gilt ab 31.12.2024). Bitte beachten: Bis 30.12.2024 beträgt die Frist 28 Tage.

Optional:

  • Eventuell Visum
  • Bei Gefahrguttransport: Gefahrgut(führer)schein (ADR-Schulungsbescheinigung)
  • Beschäftigungsbestätigung
  • EU-Bestätigung für lenkfreie Tage (Formblatt bei Lenker, der unter AETR fährt, nicht erforderlich)

Für die Ware

Verpflichtend:

  • CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
  • Rechnung(en)
  • Lieferschein(e)
  • Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA) und falls erforderlich Zollverschlussanerkenntnis

Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel):

  • Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung, …

Anmerkung:

  • Seit Mai 2022 bedarf es bei grenzüberschreitenden Fahrten mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen zwischen 2,5 und 3,5 t hzG sowohl einer KT-Konzession (samt Befähigungsprüfung) als auch einer EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz). Im innerstaatlichen Verkehr ist bei diesem hzG hingegen weder eine KT-Konzession (freies Gewerbe) noch eine EU-Lizenz (kein grenzüberschreitender Verkehr) erforderlich.
  • EU-Lizenz und EU-Fahrerbescheinigung sind erhältlich bei der Landesregierung des Bundeslandes, in dem der österreichische Transportunternehmer seinen Firmensitz hat.



Stand: 13.11.2024