
Aktuelle Maßnahmen zur Budgetsanierung 2025
Die wichtigsten Sparmaßnahmen im Überblick
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Inhaltsverzeichnis
Der Nationalrat hat am 7. März 2025 erste Maßnahmen beschlossen, die zur Budgetkonsolidierung beitragen sollen. Am 18. März 2025 wurde das Bundesgesetzblatt mit den entsprechenden Änderungen zum Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 veröffentlicht. Nachfolgend wird ein Überblick über die wichtigsten Sparmaßnahmen gegeben.
Einkommensteuergesetz – Verlängerung Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommensteile über einer Million Euro wird um 4 Jahre bis 2029 verlängert.
Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaik
Die Steuerbefreiung von Photovoltaikmodulen wird ab dem 1. April 2025 vorzeitig aufgehoben. Für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, ist der Nullsteuersatz weiterhin - wie bisher vorgesehen - anwendbar. Mehr Infos
Motorbezogene Versicherungssteuer bei E-Fahrzeugen
Mit 1. April 2025 wird die Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km fallen. Weiterhin befreit bleiben Kleinkrafträder („Mopeds“), deren Leistung des Elektromotors 4 Kilowatt nicht übersteigt.
Elektrisch angetriebene Motorräder unterliegen einer Steuer, die aufgrund der Motorleistung in Kilowatt berechnet wird.
Für elektrisch angetriebene PKW fließen die Motorleistung sowie das Eigengewicht des PKW in die Berechnung der Steuer ein.
Der Steuersatz für PKW mit extern aufladbarem Hybridelektroantrieb („Plug-in Hybrid“) wird ebenfalls angepasst. Es bleibt zwar die bisherige Berechnungsmethode erhalten, der Abzugsbetrag wird jedoch adaptiert. Dadurch soll eine steuerliche Gleichstellung mit rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen weiterhin gewährleistet werden.
Anhebung der Wettgebühren
Die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetteinsätze wird von 2 % auf 5 % angehoben. Die Gesetzesänderung ist für Sachverhalte anzuwenden, für die die Gebührenschuld nach dem 31. März 2025 entsteht.
Erhöhung Tabaksteuer
Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, wird die Tabaksteuer auf Zigaretten, zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens, angepasst. Die mit April vorgesehene Senkung der Preise wird ausgesetzt. Weiters wird die Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten auf 175 Euro je 1.000 Stück angehoben. Zudem wurde die Steuerbelastung von Tabak zum Erhitzen jener von Zigaretten angenähert.
Bankenabgabe
Die Stabilitätsabgabe wurde durch eine Erhöhung des Steuersatzes angepasst, wodurch das jährliche Aufkommen auf 200 Mio. Euro gesteigert werden soll. Als Beitrag zur Budgetsanierung wird weiters für die Kalenderjahre 2025 und 2026 eine zusätzliche Sonderzahlung in Höhe von etwa 300 Mio. Euro eingehoben.
Verlängerung Energiekrisenbeiträge
Der Energiekrisenbeitrag-Strom wird um 5 Jahre - von 1. April 2025 bis 31. März 2030 - und der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger um weitere 5 Erhebungszeiträume bis zum Kalenderjahr 2029 verlängert.