
Vorzeitiges Auslaufen der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaik-Anlagen
Maßnahme im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025
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27.03.2025
Inhaltsverzeichnis
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 wurde eine Umsatzsteuerbefreiung (genauer: 0%-Steuersatz ohne Einschränkung des Vorsteuerabzuges) für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr sowie die Installation von bestimmten Photovoltaikanlagen beschlossen.
Diese Steuerbefreiung war nach der bisherigen Rechtslage für die Jahre 2024 und 2025 befristet.
Aufgrund der angespannten Budgetsituation hat der Gesetzgeber nun im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 ein vorzeitiges Auslaufen dieser Umsatzsteuerbefreiung beschlossen.
Nunmehr gilt:
- Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich nur noch für umsatzsteuerliche Vorgänge, die vor dem 1. April 2025 verwirklicht werden, gültig.
- Erfolgte jedoch der Vertragsabschluss vor dem 7. März 2025, verlängert sich der Zeitraum für die Umsatzsteuerbefreiung bis vor dem 1. Jänner 2026.