Auf einem leicht schrägen Dach sind viele dunkle Platten montiert. Die Platten werden von einem Metallrahmen umfasst. Auf den Platten ist eine Person mit Helm. Sie hält einen Bohrer in der Hand. Der Himmel ist blau und leicht bewölkt
© kelvn | stock.adobe.com

Vorzeitiges Auslaufen der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaik-Anlagen

Maßnahme im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025

Lesedauer: 1 Minute

27.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 wurde eine Umsatzsteuerbefreiung (genauer: 0%-Steuersatz ohne Einschränkung des Vorsteuerabzuges) für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr sowie die Installation von bestimmten Photovoltaikanlagen beschlossen.

    Diese Steuerbefreiung war nach der bisherigen Rechtslage für die Jahre 2024 und 2025 befristet. 

    Aufgrund der angespannten Budgetsituation hat der Gesetzgeber nun im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 ein vorzeitiges Auslaufen dieser Umsatzsteuerbefreiung beschlossen. 

    Nunmehr gilt: 

    • Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich nur noch für umsatzsteuerliche Vorgänge, die vor dem 1. April 2025 verwirklicht werden, gültig.
    • Erfolgte jedoch der Vertragsabschluss vor dem 7. März 2025, verlängert sich der Zeitraum für die Umsatzsteuerbefreiung bis vor dem 1. Jänner 2026.

    Weitere interessante Artikel
    • Detailansicht einer Computertastatur mit Taste Umsatzsteuer
      Senkung der Umsatzsteuer auf 5 Prozent bis 31.12.2021
      Weiterlesen
    • Halbrunde Europakarte mit kleinen Länderfähnchen in Karte gesteckt
      Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten und internationale Organisationen
      Weiterlesen