Vertragsrecht im Internet
Besonderheiten von Verträgen im Online-Handel
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Im Bereich E-Commerce, auch elektronischer Handel, E-Business oder Internethandel genannt, sind Unternehmen mit verschiedenen Rechtsvorschriften konfrontiert. Für Verträge im Internet gelten zwar die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, aber auch viele Sondervorschriften, vor allem im B2C-Bereich.
Für Verbraucherverträge über den Kauf beweglicher Sachen und über die Bereitstellung digitaler Leistungen, die ab 1.1.2022 abgeschlossen werden, gelten die gewährleistungsrechtlichen Vorschriften des Verbrauchergewährleistungsgesetzes – kurz VGG.
Vertragsrecht und E-Commerce
Rechtswirksame Verträge können in Österreich auch im Internet und per E-Mail abgeschlossen werden.
Neben den generellen Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes (ECG) bestehen vor allem bei Vertragsabschlüssen zwischen Unternehmen und Privaten (B2C) spezielle Bedingungen:
- zusätzliche Informationspflichten im Fernabsatz B2C
- Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen im Internet B2C
- Rücktrittsrecht bei Downloads B2C
Auch beim Online-Handel mit Finanzdienstleistungen gibt es spezielle Informationspflichten sowie Rücktrittsrechte zu beachten.
Durch die Verbraucherrechte-Richtlinie gelten seit 2014 zusätzlich neue rechtliche Rahmenbedingen für den Verkauf von Waren in Webshops. Das betrifft beispielsweise die Gestaltung der Bestellseite. Der Verbraucher muss hier ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das wird mit der sogenannten „Button-Lösung“ umgesetzt.
Vermeidung von Streitigkeiten mit anderen Unternehmen und Konsumenten
Das Alternative Streitbeilegung-Gesetz (AStG) ermöglicht es Unternehmern sich bei Streitigkeiten mit Verbrauchern einem alternativen Streitbeilegungsverfahren zu unterziehen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Durch das Gesetz entstehen weitere Informationspflichten für Websites.
Bei Streitigkeiten zwischen zwei Unternehmen geht es nicht selten um die Domain. In vielen Fällen bietet "Domain-Sharing“ eine gute Möglichkeit, Domain-Streitigkeiten durch gemeinsame Nutzung der Domain vergleichsweise zu bereinigen. So werden teure Prozesse mit unsicherem Ausgang von vornherein vermieden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Internet
Da die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auch im Internet gelten, können selbstverständlich auch AGB im E-Commerce verwendet werden. Wichtig ist, dass der Link zu den AGB vor Abschluss der Bestellung bereitgestellt wird. Ohne diese Möglichkeit sind die AGB nicht gültig.
Allgemeine Rechtsvorschriften im E-Commerce
Selbstverständlich unterliegt auch der Internethandel der Gewerbeordnung. Unternehmer benötigen beispielsweise eine Berechtigung für das Handelsgewerbe, auch wenn sie ihre Waren nun online und nicht in einem Geschäft verkaufen.
Auch der Datenschutz spielt im Bereich E-Commerce eine große Rolle. Die Speicherung von Kundendaten ist grundsätzlich erlaubt, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Allerdings benötigt man eine Zustimmungserklärung der Kunden.
Behördliche Internetauftritte müssen barrierefrei zugänglich sein. Im privatwirtschaftlichen Bereich gibt es zwar keine speziellen Rechtsgrundlagen für Barrierefreiheit im Internet, allerdings gilt auch hier das Gleichstellungsgesetz.
Bei der Nutzung von fremden Werken im Internet müssen Unternehmer die Urheberrechte beachten. Das betrifft vor allem die Verwendung von Fotos oder digitalen Daten.
Verstöße gegen das Internetrecht
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die häufigsten Verstöße kreisen um die Pflichten des E-Commerce-Gesetzes, wie Impressum, Urheberrecht, Versenden von Massenmails.
Die Infoseite „Verstoß gegen Internetrecht – Was tun?“ enthält Tipps zum Vermeiden von Rechtsverstößen sowie im Umgang mit Anwaltsbriefen.
Stand: 15.12.2023