Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Einfache Flüssigkeitsmaße geändert werden
Lesedauer: 1 Minute
13.09.2024
Die Begriffsbestimmung von „einfachen Flüssigkeiten“ wird eingegrenzt. Nicht unter die Definition fallen nunmehr Maßbehältnis-Flaschen und Ausschank- und Umfüllmaße.
Weiter wurde klargestellt, dass auch Flüssigkeitsmaße, die nicht vollständig den Eichvorschriften entsprechen, eichfähig sein können. Diese sind nicht allgemein zugelassen, sondern bedürfen der ausnahmsweisen Zulassung durch Bescheid.
Ein weiterer neuer Punkt normiert die Rahmenbedingungen für die statistische Prüfung.
Die Änderungen treten mit 16.12.2021 in Kraft.