CE Kennzeichnung im Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren

Im Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage ist der Genehmigungswerber häufig mit der Frage der CE-Kennzeichnung für Maschinen und Geräte konfrontiert.

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19.09.2023

Da das Genehmigungsverfahren ein Projekt-Genehmigungsverfahren ist, ist die Vorlage einer konkreten CE-Kennzeichnung im Verfahren nicht genehmigungsrelevant und oft auch noch gar nicht möglich. Die Einreichunterlagen haben lediglich den Hinweis zu enthalten, dass eine marktkonforme Maschine oder ein marktkonformes Gerät, nachgewiesen über die CE-Kennzeichnung, zum Einsatz kommt.

Insbesondere für den Importeur, aber auch für jeden anderen, der eine Maschine oder ein Gerät in einer Betriebsanlage zum Einsatz bringt bzw. bringen möchte, stellt sich dabei die Frage, ob die CE-Kennzeichnung richtig und vollständig ist. Fragen der Sicherheit der Maschine oder des Geräts werden im Anlagenverfahren zumeist über den Arbeitnehmerschutz mitbehandelt und können in Einzelfällen zu unangenehmen Folgen, wie z.B. kostenintensive Nachrüstungen, führen. Diesfalls dürfen diese Maschinen und Geräte bis zur Nachrüstung auch nicht verwendet werden.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Vollständigkeit und Richtigkeit der CE-Kennzeichnung. Weitere Informationen erhalten Sie über die Links in der rechten Spalte.

Ihr Ansprechpartner für CE-Kennzeichnungen:

Jürgen Aschauer
Technologie und InnovationsPartner
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1  |  3100 St. Pölten
juergen.aschauer@wknoe.at  |  W https://wko.at/noe/ce

Ihre Ansprechpartner für das Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren:

Harald Fischer, MSc
Katharina Brenn, BSc
Abteilung Umweltpolitik – Betriebsanlagenservice
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1  |  3100 St. Pölten
bag@wknoe.at  |  W http://wko.at/noe/bag