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Website und E-Mail

Überblick zu den Informations- und Offenlegungspflichten sowie Impressumsvorschriften

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Unternehmen unterliegen im Internet zahlreichen Informations- und Offenlegungspflichten. Auch ihre E-Commerce-Aktivitäten sind gesetzlich geregelt. Außerdem ist das Urheberrecht wirksam. Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick und Links zu weiteren Informationen.

Informationspflichten

Je nach Anwendungsgebiet gelten verschiedene Bestimmungen und Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz, dem Unternehmensgesetzbuch und der Gewerbeordnung

Für Websites bestehen Informationspflichten nach dem Mediengesetz. Nach den mediengesetzlichen Regelungen ist jedes Unternehmen, das eine Webseite betreibt oder mindestens viermal im Jahr einen Newsletter versendet, ein Medieninhaber. Außerdem besteht eine Anzeigepflicht für Anbieter von Mediendiensten auf Abruf im WWW.  

Impressum

Je nach Rechtsform des Unternehmens gibt es unterschiedliche Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails.

Datenschutz

Jede Webseite, auf der personenbezogene Daten verarbeitet werden (z.B. im Rahmen von Cookies oder durch Website-Analyse-Tools), hat die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen. Die Datenverarbeitung im Webshop und auf der Website unterliegt dabei ebenso wie die Informationspflichten (Datenschutzerklärung) einigen Sonderbestimmungen insbesondere des Telekommunikationsgesetzes. Eine Checkliste für Cookies und Webanalyse im Webshop gibt einen schnellen Überblick.

Providerhaftung

Die zentralen Bestimmungen der Providerhaftung betreffen Diensteanbieter: Das sind natürliche oder juristische Personen, die einen Dienst der Informationsgesellschaft bereitstellen. Durch das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) werden für drei Arten von Diensten Haftungsbeschränkungen eingeräumt, nämlich bei reiner Durchleitung, Caching und Hosting. 

E-Mails versenden 

E-Mails dürfen in Österreich nicht uneingeschränkt versendet werden. E-Mails mit Direktwerbung (Werbe-E-Mail) benötigen eine vorherige Zustimmung des Empfängers. Verboten ist die Versendung durch anonyme oder verschleierte E-Mail Adressen.

E-Mail-, Fax- und Telefonwerbung nach dem Telekommunikationsgesetz

Anrufe, Telefaxe und elektronische Post (etwa E-Mails, SMS) als Massensendung oder zu Werbezwecken benötigen immer eine vorherige, jederzeit widerrufliche Zustimmung des Empfängers. Eine Ausnahme besteht nur für elektronische Post im aufrechten Kundenverhältnis. Für Social Media gibt es keine Ausnahmen. 

Aufgrund der Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes (ECG) muss die sogenannte ECG-Liste berücksichtigt werden. Die Liste wird bei der Regulierungsbehörde der Telekommunikation und Rundfunk (RTR-GmbH) geführt und enthält jene E-Mail-Adressen, an die keine E-Mails gesendet werden dürfen. 

Links sind als tragender Bestandteil des Internets grundsätzlich zulässig. Das Setzen von Links auf fremde Websites kann aber auch rechtswidrig sein, wenn etwa fremde Inhalte übernommen werden oder das Urheberrecht verletzt wird. Auch der Inhalt der Website, auf die verlinkt wird, kann rechtswidrig sein.

Domainauswahl

Für Fragen zur Domain-Auswahl der Website empfiehlt sich ein Blick auf das Merkblatt über mögliche Rechtsverletzungen bei der Domain-Registrierung

Urheberrecht im Internet

Technisch ist es zwar sehr leicht möglich, Inhalte fremder Websites zu übernehmen, in vielen Fällen wird dies aber unzulässig sein. Das Urheberrecht schützt selbstverständlich auch online verschiedene Arten von geistigen Leistungen. 

Neben Text- und Multimediainhalten können auch Layout und Fotografien urheberrechtlich geschützt sein – deren unbefugter Gebrauch kann in Folge zu einer Abmahnung führen. 

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