Das korrekte Website Impressum für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf Website für Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit konkreten Beispielen.
Lesedauer: 1 Minute
In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Websites. Die einzelnen Gesetze verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweiligen Informationspflichten. Soweit ein Gesetz jedoch keine konkrete andere Bezeichnung vorsieht, wird im Folgenden der Einfachheit halber immer vom „Impressum“ gesprochen.
Die einzelnen Gesetze haben auch unterschiedliche Anwendungsbereiche.
Beispielsweise gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (Offenlegung gem § 25 MedienG) stellen wiederum auf den Inhalt der Website ab. Dazu kommen noch die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (§ 5 ECG), die für sämtliche kommerzielle Websites gelten.
Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter, aber auch für Apps (auch wenn in der Folge vereinfachend nur von Websites gesprochen wird).
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht rechtsfähig. Das bedeutet, dass die Gesellschaft nicht klagen oder geklagt werden kann, sowie keine Verträge abschließen kann. Sie kann daher auch kein Gewerbe anmelden. Rechtsträger sind die einzelnen Gesellschafter.
Inhaltsübersicht:
Impressumspflichten nach der GewO
Impressumspflichten nach dem UGB
Impressumspflichten nach dem ECG
Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz
Das ECG-Service von wko.at
Anwendbares Recht
Datenschutzerklärung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
Musterimpressum für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Beispiel Hotelbetrieb durch zwei Ehepartner
Beispiel ARGE Baumeister (Mindestumfang der Angaben)
Beispiel ARGE Baumeister (mit allen auch bloß empfohlenen Angaben)
Broschüre herunterladenStand: 03.07.2024