Portraitaufnahme einer Person, die an einem Schreibtisch sitzt, im Hintergrund Vorhänge. Sie tippt mit der linken Hand in einen Laptop, in der linken hält sie einen Kugelschreiber. Auf dem Holztisch befinden sich ein aufgeklapptes Buch und ein Telefon.
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Das korrekte Website Impressum für Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf Website für Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit konkreten Beispielen.

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Websites. Die einzelnen Gesetze verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweiligen Informationspflichten. Soweit ein Gesetz jedoch keine konkrete andere Bezeichnung vorsieht, wird im Folgenden der Einfachheit halber immer vom „Impressum“ gesprochen.

    Die einzelnen Gesetze haben auch unterschiedliche Anwendungsbereiche.

    Beispielsweise gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (Offenlegung gem § 25 MedienG) stellen wiederum auf den Inhalt der Website ab. Dazu kommen noch die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (§ 5 ECG), die für sämtliche kommerzielle Websites gelten.

    Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter, aber auch für Apps (auch wenn in der Folge vereinfachend nur von Websites gesprochen wird).

    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht rechtsfähig. Das bedeutet, dass die Gesellschaft nicht klagen oder geklagt werden kann, sowie keine Verträge abschließen kann. Sie kann daher auch kein Gewerbe anmelden. Rechtsträger sind die einzelnen Gesellschafter.

    Inhaltsübersicht:

    Impressumspflichten nach der GewO 

    Impressumspflichten nach dem UGB

    Impressumspflichten nach dem ECG

    Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz 

    Das ECG-Service von wko.at 

    Anwendbares Recht 

    Datenschutzerklärung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) 

    Musterimpressum für Gesellschaften bürgerlichen Rechts

    Beispiel Hotelbetrieb durch zwei Ehepartner 

    Beispiel ARGE Baumeister (Mindestumfang der Angaben)

    Beispiel ARGE Baumeister (mit allen auch bloß empfohlenen Angaben)

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    Stand: 24.01.2025

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