Verpflichtender Restmüllbehälter für Betriebe ab 2019
Mit 1. Jänner 2019 trat eine Novelle zum NÖ Abfallwirtschaftsgesetz in Kraft.
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Mit LGBl. Nr. 42/2017 wurde eine Novelle zum NÖ-Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) beschlossen. Damit haben ab 1.1.2019 Betriebe den Restmüll bis max. 3.120l pro Jahr (entspricht 13 x 240l) über die Gemeinde bzw. den Abfallverband zu entsorgen. Die darüber hinausgehende Menge kann weiterhin privatrechtlich mit Vereinbarung durch einen Sammler und Behandler (oder auch privatrechtlich über die Gemeinde) entsorgt werden.
Nicht von dieser Verpflichtung umfasst sind dabei Altstoffe, kompostierbare Abfälle und produktionsspezifische betriebliche Abfälle. Ebenso nicht erfasst sind jene Abfälle, die durch die zahlreichen Verordnungen des Bundes geregelt sind, z.B. Verpackungen, Elektro(alt)geräte, Baurestmassen.
Zuteilung nach Anfallsmenge
Die Zuteilung der Abfallbehälter erfolgt, wie bisher, nur nach der Anfallsmenge (keine automatische Ausnutzung der Maximalmenge von 3.120l) und pro Liegenschaft. Damit ist für gemischte Nutzungen (Wohnen und betriebliche Nutzung) oder für die Nutzung einer Liegenschaft durch mehrere Betriebe gewährleistet, dass die Maximalmenge von 3.120l gesamt, und nicht für jeden Betrieb gilt. Das heißt: Auch bei fünf Betrieben auf einer Liegenschaft ist die hoheitliche Zuteilung der Abfallbehälter mit der Menge von 3.120l begrenzt! Für Betriebe, die ihren Standort auf der Privatadresse der Unternehmerin / des Unternehmers gemeldet haben, wird kein weiterer Restmüllbehälter zugeteilt. Der durch den Privathaushalt vorhandene Restmüllbehälter ist ausreichend. Auch die Vorschreibung einer zusätzlichen Bereitstellungsgebühr ist nicht automatisch möglich, detaillierte Kriterien wie z.B. eigener Eingang, steuerliche Abschreibung, getrennte Sanitäranlagen etc. sind zu beachten.
Für Anstalten und sonstige Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Kasernen, Verwaltungsgebäude) wurde mit dieser Novelle eine vollständige Verpflichtung zur Übergabe des Mülls (Restmüll, Altstoffe und kompostierbare Abfälle) an die Gemeinde bzw. die Abfallverbände vorgesehen.
Stand: 28.11.2019