Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen
Was der Unternehmer über die Belegschaftsvertretung wissen muss
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Die Gründung eines Betriebsrats ist in jedem Unternehmen mit mindestens 5 Arbeitnehmern möglich. Der Betriebsrat kann Betriebsversammlungen abhalten und hat Kontroll-, Informations-, Interventions- und Beratungsrechte. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, was betriebliche Angelegenheiten betrifft.
Betriebsrat
In Unternehmen mit mindestens 5 Arbeitnehmern ist die Gründung eines Betriebsrates möglich. Die fünf Mitarbeiter müssen familienfremd und für die Betriebsratswahl stimmberechtigt sein. Stimmberechtigt sind Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Termine, Fristen und ein Wahlverfahren sind einzuhalten.
Betriebsräte haben Rechte und Pflichten wie zum Beispiel einen besonderen Kündigungsschutz und unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht, was betriebliche Angelegenheiten betrifft. Betriebsräte größerer Unternehmen – ab 150 Mitarbeiter – können sich von der Arbeit freistellen lassen.
Befugnisse des Betriebsrates
Der Betriebsrat hat das Recht auf Einsicht in Unterlagen des Arbeitgebers. Zu seinen Befugnissen zählen:
- Überwachungs- und Kontrollrechte (Einhaltung von Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitnehmerschutz)
- Informationsrechte (Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen, laufende Angelegenheiten der Betriebsführung)
- Interventionsrechte (Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der betrieblichen Ausbildung)
- Beratungsrecht (auf Verlangen des Betriebsrates hat der Betriebsinhaber vierteljährlich gemeinsame Beratungen abzuhalten)
Betriebsversammlung
Zur Betriebsversammlung lädt der Arbeiter oder Angestelltenbetriebsrat die Arbeitnehmer des Betriebes ein. Beschäftigt das Unternehmen Arbeiter und Angestellte, können Gruppenversammlungen statt einer gemeinsamen Veranstaltung stattfinden.
Betriebsversammlungen sind außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten. Soll die Veranstaltung innerhalb der Arbeitszeit stattfinden, muss es für den Betriebsinhaber unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse zumutbar sein. Der Betriebsrat muss die Zumutbarkeit prüfen. Im Streitfall trifft das Arbeitsgericht eine Entscheidung. Die Versammlungen können innerhalb oder außerhalb des Betriebes stattfinden.
Es besteht kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes für die Dauer der Betriebsversammlung. Der Arbeitgeber muss Entgelt bezahlen, wenn ein Kollektivvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag Entgeltansprüche für Betriebsversammlungen regelt.
Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat. Es können nur die Angelegenheiten vereinbart werden, die durch Gesetz oder Kollektivvertrag mittels einer Betriebsvereinbarung geregelt werden dürfen.
Sozialplan
Der Sozialplan ist eine Betriebsvereinbarung, die wirtschaftliche Nachteile für Arbeitnehmer bei Betriebsänderungen mildern soll.
Unter Betriebsveränderung versteht man
- das Einschränken oder Stilllegen des ganzen Betriebes oder von Betriebsteilen
- das Auflösen einer solchen Zahl von Arbeitsverhältnissen, die eine Meldung nach dem Frühwarnsystem erfordert
- die Verlegung des Betriebes oder von Betriebsteilen
- den Zusammenschluss mit anderen Betrieben
- die Änderungen des Betriebszwecks, der Betriebsanlagen, der Arbeits- und Betriebsorganisation sowie der Filialorganisation
- das Einführen neuer Arbeitsmethoden
- das Einführen von Rationalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung
Arbeitsstiftung
Die Arbeitsstiftung ist eine arbeitspolitische Maßnahme, die Schulungsmaßnahmen für arbeitslos gewordene Arbeitnehmer finanziert, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Arbeitsstiftung schließt zusätzliche Zahlungen an entlassene Arbeitnehmer aus. Aus diesem Grund braucht es eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsinhaber und dem Betriebsrat. Unternehmen finanzieren Arbeitsstiftungen oft in Zusammenarbeit mit Fördergebern wie zum Beispiel dem Arbeitsmarktservice (AMS), Land oder Gemeinden.