Rückenansicht, sechs neben- und hintereinander sitzender Personen, die teilweise nach vorne blicken und sich gegenseitig anblicken. Ihnen gegenüber steht eine weitere Person vor einer Wand, auf der ein großes, braunes Stück Papier hängt
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Arbeitsstiftung (Outplacementstiftung)

Begriff - Inhalte - Teilnahme - Finanzierung

Lesedauer: 3 Minuten

Begriff  

Die Arbeitsstiftung ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die regelmäßig im Zusammenhang mit Sozialplänen beschlossen wird. Ihre Rechtsgrundlage findet sich im Arbeitslosenversicherungsgesetz und wird in einer Bundesrichtlinie vom AMS näher ausgestaltet.  

Es handelt sich dabei um eine Einrichtung von einem oder mehreren Unternehmen, in der zielgerichtete Schulungsmaßnahmen für arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer durchgeführt werden, die die Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen sollen.  

Grundvoraussetzung für das Errichten einer Arbeitsstiftung ist eine Einigung zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber vom traditionellen Sozialplan abzugehen. Anstelle von zusätzlichen Zahlungen nach der Auflösung von Arbeitsverhältnissen soll ein entsprechendes Angebot für die Qualifikation der Arbeitnehmer und der Arbeitsmarktchancen erfolgen.  

Inhalte der Arbeitsstiftung  

Das Angebot an die Stiftungsteilnehmer wird je nach Stiftung variieren. 

Möglicher Inhalt einer Arbeitsstiftung kann eine Berufsorientierungsphase sein, in der Interessen, Fähigkeiten und Stärken der Teilnehmer festgestellt werden, um ein Berufsziel zu definieren. Ebenso ist eine Qualifizierungsphase, in der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Lehrabschluss, Studium, Seminare) eines Teilnehmers festgelegt werden, regelmäßiger Bestandteil einer Arbeitsstiftung. Schließlich wird man sich der aktiven Arbeitssuche widmen und dabei Strategien zur Arbeitssuche entwickeln sowie bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Vorbereitung auf Bewerbungsgesprächen Unterstützung anbieten. 

Teilnahme an einer Arbeitsstiftung 

Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Arbeitsstiftung ist Arbeitslosigkeit, der Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Abklärung der Vermittelbarkeit.  

Für die Dauer der Stiftungsteilnahme verlängert sich der Anspruch auf das Arbeitslosengeld auf maximal drei (allenfalls sogar auf vier) Jahre. Dazu muss die Arbeitsstiftung von der zuständigen Landesgeschäftsstelle des AMS mittels Bescheid anerkannt werden.  

Für diese Anerkennung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Errichtung eines Stiftungsträgers, der für die Planung und Durchführung der Maßnahme verantwortlich ist sowie eines Stiftungskonzepts, dessen Realisierung vom Stiftungsträger sichergestellt wird,

  • Die Zustimmung der kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zum Stiftungskonzept

  • Die Ausrichtung der Stiftung auf die Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung arbeitsmarktpolitischer Erfordernisse,

  • Die Festlegung des zeitlichen Umfangs der Maßnahmen sowie die Auszahlung eines finanziellen Zuschusses an den Arbeitslosen vom Stiftungsträger.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei bestehenden Stiftungseinrichtungen teilzunehmen. Das AMS stellt diesbezügliche Informationen über bereits vorhandene Stiftungseinrichtungen zur Verfügung.  

Finanzierung von Arbeitsstiftung  

Die Finanzierung einer Arbeitsstiftung hängt von den Verhandlungen zwischen der Unternehmensleitung, den Belegschaftsvertretern und allfälligen Fördergebern (AMS, Land, Gemeinden etc.) ab.  

Die Mitfinanzierung durch das AMS fällt je nach der Art der Stiftung in unterschiedlicher Höhe aus. Es kann zwischen folgenden Varianten unterschieden werden:  

  • Die Unternehmensstiftung ist eine Arbeitsstiftung eines Unternehmens, das von einem Personalabbau in größerem Umfang betroffen ist. 
    Keine finanzielle Beteiligung des AMS. 

  • Die Insolvenzstiftung ist eine Arbeitsstiftung bei Insolvenz eines Unternehmens oder aus anderen schwerwiegenden Gründen und dadurch bedingten Arbeitgeberkündigungen. 
    Das AMS beteiligt sich bei einer Insolvenzstiftung bei den Kosten für die Berufsorientierung, die Aus- und Weiterbildung, die aktive Arbeitssuche sowie für die Zuwendung zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen in der Höhe bis 60 %.

  • Die Regionalstiftung ist eine Arbeitsstiftung mehrerer Unternehmen einer Region, die von Personalabbau betroffen sind.

  • Die Branchenstiftung ist eine Arbeitsstiftung, die von der gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitgeber im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einem bestimmten Wirtschaftszweig, der von einem größeren Personalabbau betroffen ist, bereitgestellt wird.

  • Die Zielgruppenstiftung ist eine Arbeitsstiftung, die von den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten für arbeitsmarktpolitische Zielgruppen bereitgestellt wird.   

Bei einer Regionalstiftung, bei einer Branchenstiftung sowie bei einer Zielgruppenstiftung beteiligt sich das AMS bei den Kosten für die Berufsorientierung, die Aus- und Weiterbildung, die aktive Arbeitssuche sowie für die Zuwendungen zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen in der Höhe bis 35 %.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“


Stand: 29.01.2024