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Landesabfallrecht

Linksammlung abfallrechtlicher Bestimmungen der Bundesländer

Lesedauer: 1 Minute

Das Bundesabfallwirtschaftsgesetz (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF) ist mit 2. November 2002 in Kraft getreten.

Landesregelungen gelten nur insofern der Bundesgesetzgeber seine verfassungsrechtliche Bedarfsgesetzgebungskompetenz (Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG) nicht in Anspruch genommen hat. Die Bundesländer haben ihre Landesabfallwirtschaftsgesetze an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Im Folgenden finden Sie die abfallrechtlichen Regelungen der Bundesländer in der jeweils gültigen Fassung. Aktuelle Änderungen in den Landesregelungen, die noch nicht eingearbeitet wurden, können unter folgendem LINK (RIS) abgefragt werden

Abfallrechtliche Bestimmungen (jeweils in der gültigen Fassung)

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Zuständigkeiten bzw. Informationen von den Landesregierungen 

Stand: 05.01.2024

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