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Landesabfallrecht

Linksammlung abfallrechtlicher Bestimmungen der Bundesländer

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Das Bundesabfallwirtschaftsgesetz (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF) ist mit 2. November 2002 in Kraft getreten. 

    Landesregelungen gelten nur insofern der Bundesgesetzgeber seine verfassungsrechtliche Bedarfsgesetzgebungskompetenz (Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG) nicht in Anspruch genommen hat. Die Bundesländer haben ihre Landesabfallwirtschaftsgesetze an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

    Im Folgenden finden Sie die abfallrechtlichen Regelungen der Bundesländer in der jeweils gültigen Fassung. Aktuelle Änderungen in den Landesregelungen, die noch nicht eingearbeitet wurden, können unter folgendem Link abgefragt werden: Rechtsinformationssystem des Bundes.

    Abfallrechtliche Bestimmungen (jeweils in der gültigen Fassung)

    Burgenland

    Kärnten

    Niederösterreich

    Oberösterreich

    Salzburg


    Steiermark

    Tirol

    Vorarlberg

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    Wien

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    Zuständigkeiten bzw. Informationen von den Landesregierungen 


    Stand: 27.01.2025