Landesabfallrecht
Linksammlung abfallrechtlicher Bestimmungen der Bundesländer
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Das Bundesabfallwirtschaftsgesetz (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF) ist mit 2. November 2002 in Kraft getreten.
Landesregelungen gelten nur insofern der Bundesgesetzgeber seine verfassungsrechtliche Bedarfsgesetzgebungskompetenz (Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG) nicht in Anspruch genommen hat. Die Bundesländer haben ihre Landesabfallwirtschaftsgesetze an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Im Folgenden finden Sie die abfallrechtlichen Regelungen der Bundesländer in der jeweils gültigen Fassung. Aktuelle Änderungen in den Landesregelungen, die noch nicht eingearbeitet wurden, können unter folgendem LINK (RIS) abgefragt werden
Abfallrechtliche Bestimmungen (jeweils in der gültigen Fassung)
Burgenland
- Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993
- Geschäftsordnung des Abfallwirtschaftsbeirats
- Landesabfallwirtschaftsplan 1997
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
- OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009
- OÖ Abfallwirtschaftsplan 2017
- Verbot der Ablagerung von Abfallstoffen an der Donau
(Rechtsgrundlage: WRG) - Bezirksabfallverbände - Funktionsgebührenverordnung 1998
Salzburg
- Sbg. Abfallwirtschaftsgesetz 1998
- Abfallbehandlungsanlagen
- Abfallverbände
- Standortsicherung für Abfallbehandlungsanlagen im Abfallverband Pinzgau
- Übertragung der Abfallbehandlung auf bestehende Gemeindeverbände
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
- Vbg. Abfallwirtschaftsgesetz
- Verordnung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz
- Verordnung über die Abfuhr von Abfällen
- Abfalltarifverordnung
- Verordnung über die Sicherung von Standorten für Abfallbeseitigungsanlagen
Wien
Zuständigkeiten bzw. Informationen von den Landesregierungen
Stand: 05.01.2024