BVT-Schlussfolgerungen Abfallverbrennung
Berichtigung 2024/90834 zu Durchführungsbeschluss 2019/2010/EU
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Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung betrifft Unternehmen der Abfallbranche mit Abfallverbrennungsanlagen.
Mit der Berichtigung vom 19. Dezember 2024 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU in Bezug auf die Abfallverbrennung wurden nachstehende Änderungen veröffentlicht:
Auf Seite 56, Anhang Abschnitt „Anwendungsbereich“ Absatz 1 erfolgt im dritten, vierten und fünften Teil der Aufzählung betreffend die in Anhang 1 Nummer 5.3 bzw. 5.1 genannten Tätigkeiten jeweils eine Korrektur von „einschließlich“ auf „im Rahmen“. Auf Seite 60 , Anhang Abschnitt „Allgemeine Erwägungen“ wird die Gleichung unter der Tabelle berichtigt.
Die Berichtigung wurde am 19. Dezember 2024 veröffentlicht. Sie gilt unmittelbar.
Stand: 27.12.2024