Offenlegung – Transparenz | Wirtschaftskammer Burgenland
Funktionsentschädigungen, Rechnungsabschluss, Budget und Wählergruppen-Förderung
Lesedauer: 2 Minuten
Die Wirtschaftskammer Burgenland bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.
Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKB
Die Mitglieder des Präsidiums der WKB, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten und deren Stellvertreter:innen sowie die Regionalstelleobfrauen und Regionalstellenobmänner erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal jährlich eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten der Landeskammer ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert. Diese beträgt gemäß § 10 Abs 1 Z 2 lit b BezBegrBVG 130 % des Monatsbezuges eines Nationalratsabgeordneten.
Die Funktionsentschädigungen der sonstigen Funktionäre sind im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zu Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleiß groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.
WKB-Funktionsentschädigung 2024, brutto Euro, 12x jährlich
Funktion WKB | Höchstsätze 2024 Euro | Tatsächliche Entschädigung 2024 Euro |
---|---|---|
Präsident | 14.079,27 | 6.976,50 |
Vizepräsident | 3.488,10 | 2.325,40 |
Spartenobfrau/-obmann | 3.416,70 | 1.753,17 |
Spartenobfrau/-obmann StV. | 1.708,35 | 657,77 |
Regionalstellenobfrau/-obmann | 2.433,15 | 1.168,77 |
WKB Rechnungsabschluss und Voranschlag (PDF)
- Voranschlag 2025
- Voranschlag 2024 | Rechnungsabschluss 2023
- Voranschlag 2023 | Rechnungsabschluss 2022
- Voranschlag 2022 | Rechnungsabschluss 2021
WKB Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der WKB beschlossen.
Die im Wirtschaftsparlament der WKB vertretenen Wählergruppen erhalten im Laufe der Funktionsperiode eine Wählergruppenförderung in der Höhe von EUR 368.000,-- pro Jahr für die laufende Funktionsperiode. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zu den erzielten Mandaten bei der WK-Wahl 2020.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKB Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2022
Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in Euro | |
---|---|---|
Wirtschaftsbund Burgenland (ÖWB) | 292.339,20 | |
Wirtschaftsverband (SWV) | 52.476,80 | |
Freiheitliche Wirtschaft (FW) - Burgenland | 3.091,20 | |
Grüne Wirtschaft (GW) | 9.788,80 | |
Liste der burgenländischen Industrie | 10.304,00 | |
GESAMT | 368.000,00 |