Wie verlängere ich meine Ausnahme für das Firmenauto?
Alle Infos zur Verlängerung der Ausnahme von der Kurzparkzone
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Grundsätzlich erfolgt die Verlängerung der Ausnahme für Betriebe mittels Anschreiben der Betriebe durch die Stadt Wien etwa drei Monate vor Ablauf der bestehenden Ausnahme. Wenn man dann die Parkgebühr und die Verwaltungsabgaben einzahlt, wird die Ausnahme verlängert. Im Zuge der Verlängerung kann es vorkommen, dass die Behörde Unterlagen verlangt, um die Notwendigkeit der Ausnahme zu kontrollieren. In diesem Fall können Sie sich an die Wirtschaftskammer Wien wenden.
Sollte diese Verständigung unterbleiben (oder am Postweg verloren gehen), muss der Betrieb rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Ausnahme an die MA 65 ein Verlängerungsansuchen schicken.
Für die Verlängerung einer Betriebsausnahme reicht eine E-Mail an die MA 65. Bewohner wenden sich bitte an ihr Bezirksamt. Wenn sich an den Voraussetzungen seit der letzten Antragstellung (Anzahl und Art der Fahrzeuge, Firmenname, Adresse...) nichts geändert hat, genügt die folgende Erklärung:
Ich/Wir beantrage(n) die Verlängerung unserer Ausnahmegenehmigung (Zahl angeben) für 2 Jahre. An den Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung hat sich seit der letzten Antragstellung nichts geändert.