Unionszulassungen für Biozidprodukte und Änderung v. (EU) 2022/1391
EuLA hydra-lime 23, EuLA oxi-lime 23, PPC Chlorine liquid und Änderung v. (EU) 2022/1391 für die Biozidproduktfamilie Lactic acid based products − CID Lines NV
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- European Lime Association aisbl erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0028954-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts „EuLA hydra-lime 23“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts. Die Zulassung wurde am 05. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Unionszulassung gilt vom 25. Dezember 2023 bis zum 30. November 2033. - European Lime Association aisbl erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0028963-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts „EuLA oxi-lime 23“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts. Die Zulassung wurde am 05. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Unionszulassung gilt vom 25. Dezember 2023 bis zum 30. November 2033. - Vynova PPC SAS erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027045-0000 für die Bereitstellung des gleichen Biozidprodukts „PPC Chlorine liquid“ auf dem Markt und für dessen Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang. Für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten die Anpassungen der Bedingungen für die Verwendungen 2, 3 und 4 von „PPC Chlorine liquid“ gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang. Die Zulassung wurde am 07. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Unionszulassung gilt vom 27. Dezember 2023 bis zum 30. April 2033. - Die Kommission unterrichtete den Zulassungsinhaber am 4. August 2023 von ihrer Absicht, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Lactic acid based products — CID Lines NV“ zu ändern, und gab ihm gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Vorlage zusätzlicher Informationen. Der Zulassungsinhaber stimmte in seiner am selben Tag eingegangenen Antwort der beabsichtigten Änderung der Zulassung in Bezug auf die Verpackung Wipe 4, 2L (105 Tücher) in der Meta-SPC 7, für die eine Haltbarkeit von zwei Jahren nicht bestätigt werden konnte, zu. Im Interesse der Klarheit und eines besseren Zugangs der Nutzer und interessierten Parteien zur endgültigen Fassung der SPC, die im Register für Biozidprodukte zu veröffentlichen ist, wird Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1391 vollständig ersetzt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1391 wird daher entsprechend geändert. Details siehe Durchführungsverordnung. Die Änderung wurde am 11. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2701 der Kommission vom 4. Dezember 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt EuLA hydra-lime 23 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2703 der Kommission vom 4. Dezember 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt EuLA oxi-lime 23 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2727 der Kommission vom 30. November 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt PPC Chlorine liquid
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2747 der Kommission vom 8. Dezember 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1391 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Lactic acid based products — CID Lines NV gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Stand: 12.12.2023