Aufgeklapptes Notebook mit Atemschutz daraufliegend auf Kohlköpfen positioniert, im Ausschnitt Beine einer Person in Schutzanzug
© NataliAlba | stock.adobe.com

Biozidprodukt Procalx und Biozidproduktfamilie INTEROX Biocidal Product Family 2

Erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Zulassung

Lesedauer: 1 Minute

„Procalx“: Das mit der Nummer BC-EN039355-34 in das Register für Biozidprodukte eingetragene Produkt erfüllt die Voraussetzungen für eine Zulassung gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nicht.

„INTEROX“: Die mit der Nummer BC-NG029396-35 in das Register für Biozidprodukte eingetragene Biozidproduktfamilie erfüllt nicht die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegte Voraussetzung für die Zulassung.

Diese Beschlüsse wurden am 29. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht, sind an alle Mitgliedsstaaten gerichtet und betreffen Unternehmen, die Biozidprodukte mit den genannten Wirkstoffen produzieren, einführen bzw. auf den Markt bringen.

Stand: 05.12.2023

Weitere interessante Artikel
  • Roter Traktor mit Sprühvorrichtung fährt über grünes Feld unter blauem Himmel im Sonnenuntergang
    Pflanzenschutzmittel: Zulassung, Verwendung und Verkauf
    Weiterlesen
  • Person in Rückansicht mit Container und Minimotor am Rücken steht in Wiese zwischen Holzzaun und Bäumen und hält Röhre, die mit Container verbunden ist, in die Luft, im Hintergrund verschwommen weitere Bäume und Hausfront
    Pflanzenschutzmittelwirkstoffe − Neue Beschlüsse und Verordnungen im Zeitraum 1. Februar 2024 bis 31. März 2024
    Weiterlesen