Neue Bestimmungen bei Registrierung im F-Gas-Portal
Bereitstellung von Informationen über Standort, geschäftlichen Tätigkeiten, rechtlichen und finanziellen Umstände
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Die neuen Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 betreffen alle in Bezug auf F-Gase registrierungspflichtigen Unternehmen.
Um eine wirksame Umsetzung des Quoten- und Lizenzvergabesystems zu gewährleisten, Verzerrungen des Quotensystems zu vermeiden und die Umgehung und den Missbrauch geltender Vorschriften zu verhindern müssen bestimmte Informationen bereitgestellt werden, einschließlich Informationen über Standort, geschäftlichen Tätigkeiten, rechtlichen und finanziellen Umstände.
Wichtige Punkte zusammengefasst:
- Informationsanforderungen für die Registrierung im F-Gas-Portal
- Verpflichtung zur Aktualisierung der Angaben
- Ablehnung, Aussetzung und Löschung von Registrierungen
- Verarbeitung personenbezogener Daten
Nähere Details siehe Verordnungstext.
Die Durchführungsverordnung wurde am 20. September 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 10. Oktober 2024 in Kraft.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 der Kommission vom 19. September 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Registrierung im F-Gas-Portal und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/661
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/661 der Kommission vom 25. April 2019 zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des elektronischen Registers für Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
- F-Gas-Portal
- Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009
- Der europäische Grüne Deal
Stand: 27.09.2024