Eine Person mit gelbem Helm, Ohrenschützern, Arbeitskleidung, Handschuhen und Tablet, auf das sie blickt, steht in einem asphaltierten Gang in einem hohen Raum mit Rohren, Leitungen und Industrieanlagen. Direkt links neben ihr sind drei rote Radventile.
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Zertifizierung iZm fluorierten Treibhausgasen oder relevanten Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen, einschließlich natürlicher Kältemittel

Aktualisierung der Bestimmungen

Lesedauer: 1 Minute

Die Verordnung (EU) 2024/573 enthält Verpflichtungen in Bezug auf die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen oder relevanten Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen, einschließlich natürlicher Kältemittel.

Darüber hinaus enthält die Verordnung (EU) 2024/573 zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf die Zertifizierung juristischer Personen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern sowie in Bezug auf die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons sowie im Zusammenhang mit Organic-Rankine-Kreisläufen.

Es ist daher gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 erforderlich, die Mindestanforderungen an die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen in Bezug auf den Umfang der Tätigkeiten und die relevanten Einrichtungen sowie in Bezug auf die abzudeckenden Fertigkeiten und Kenntnisse zu aktualisieren und die Vorschriften für die Zertifizierung und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten festzulegen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 wird aufgehoben.

Nähere Details siehe Verordnungstext.

Die Durchführungsverordnung wurde am 9.9.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 29.9.2024 in Kraft.

  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 zur Festlegung − gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 − der Mindestanforderungen an die Ausstellung von Zertifikaten für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen enthalten, und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067
  • Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
  • F-Gas-Portal
  • Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009
  • Der europäische Grüne Deal

Stand: 11.09.2024

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