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Unionszulassung für die Biozidprodukte „Hokoex“ und „GHC Chlor“

Durchführungsverordnungen (EU) 2023/2649 und 2704

Lesedauer: 1 Minute

Die Hokochemie GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027471-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts „Hokoex“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

Die Unionszulassung für „Hokoex“ gilt vom 19. Dezember 2023 bis zum 30. November 2033.

Die Durchführungsverordnung für „Hokoex“ wurde am 29. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027044-0000 für die Bereitstellung des gleichen Biozidprodukts „GHC Chlor“ auf dem Markt und für dessen Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang. Für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten die Anpassungen der Bedingungen für die Verwendungen 2, 3 und 4 von „GHC Chlor“ gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang der Verordnung.

Die Unionszulassung für „GHC Chlor“ gilt vom 20. Dezember 2023 bis zum 30. April 2033. Die Durchführungsverordnung für „GHC Chlor“ wurde am 30. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Stand: 04.12.2023

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