Zwei Personen in blauen Schutzanzügen in Rückenansicht stehen vor Steuerungsanlage, im Hintergrund Metallfässer und Leitungen
© Seventyfour | stock.adobe.com

Neue Unionszulassungen im Bereich Biozidprodukte

Befristete Zulassungen für „C(M)IT/MIT formulations“ und „Arche Chlorine“

Lesedauer: 1 Minute

Unionszulassung Biozidproduktefamilie „C(M)IT/MIT formulations“ (2023/753/EU)

Die Produkte der Biozidproduktfamilie „C(M)IT/MIT formulations“ (Wirkstoff Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 247-500-7) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (Einecs 220-239-6) (Gemisch aus CMIT/MIT)) erhalten eine Unionszulassung für die Produktarten 6, 11 und 12 gemäß der Beschreibung im Anhang. Die Biozidproduktfamilie „C(M)IT/MIT formulations“ hat die Zulassungsnummer EU- 0025678-0000.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/753 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „C(M)IT/MIT formulations“ wurde am 13. April 2023 kundgemacht und 3. Mai 2023 in Kraft.
Die Unionszulassung gilt bis 31. August 2032.

Unionszulassung Biozid „Arche Chlorine“ (2023/754/EU)

Das Biozidprodukt „Arche Chlorine“ (Wirkstoff freigesetztes Aktivchlor - Zulassungsnummer EU-0026816-0000) erfüllt die Voraussetzung für die Produktarten 2 und 5 gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Biozidprodukteverordnung. Die Zusammenfassung der Eigenschaften und die Verwendungsvorgaben des Biozidprodukts sind im Anhang angeführt.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/754 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „Arche Chlorine tritt mit 3. Mai 2023 in Kraft.
Die Unionszulassung gilt bis zum 30. April 2033. 

Stand: 08.05.2023

Weitere interessante Artikel
  • Fokus auf Sprühdüse, die Person in weißem Schutzanzug und mit Atemschutzgerät im Hintergrund verschwommen in Hand hält und auf Tomatenpflanze richtet
    Harmonisierte Normen für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Anwendungsgeräten für Pestizide
    Weiterlesen