Beschränkung von Diisocyanaten
Ab 24.8.2023 ist vor einer industriellen oder gewerblichen Verwendung eine Schulung erforderlich!
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Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten wurde in der EU beschränkt, neue Verpflichtungen werden damit wirksam. Insbesondere ist ab dem 24. August 2023 vor einer industriellen oder gewerblichen Verwendung von Diisocyanaten eine entsprechende Schulung erfolgreich zu absolvieren. Auch Selbstständige müssen dann eine Schulung nachweisen können. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich in Eintrag 74, Anhang XVII, REACH-VO.
In einem neuen Leitfaden, einer gemeinsamen Initiative von ZAI, BMK, AUVA, Stadt Wien und WKÖ, sind die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung zusammengefasst. Dieser soll die österreichischen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen.
Weitere Informationen
- Leitfaden für Betriebe, die Diisocyante (DI) verwenden
- Informationen zu Beschränkung, Verbot und Zulassung von Chemikalien auf wko.at
- Informationen zu REACH auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA
- Übersichtsmerkblatt zu Verboten und Beschränkungen von Chemikalien in Österreich
Stand: 24.05.2022