Person in weißer Arbeits- und Schutzbekleidung mit Atemmaske und blauen Handschuhen lackiert ein Auto mit einem Sprüh-Kompressor
© hedgehog94 | stock.adobe.com

Beschränkung von Diisocyanaten

Ab 24.8.2023 ist vor einer industriellen oder gewerblichen Verwendung eine Schulung erforderlich!

Lesedauer: 1 Minute

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten wurde in der EU beschränkt, neue Verpflichtungen werden damit wirksam. Insbesondere ist ab dem 24. August 2023 vor einer industriellen oder gewerblichen Verwendung von Diisocyanaten eine entsprechende Schulung erfolgreich zu absolvieren. Auch Selbstständige müssen dann eine Schulung nachweisen können. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich in Eintrag 74, Anhang XVII, REACH-VO. 

In einem neuen Leitfaden, einer gemeinsamen Initiative von ZAI, BMK, AUVA, Stadt Wien und WKÖ, sind die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung zusammengefasst. Dieser soll die österreichischen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen. 

Weitere Informationen

Stand: 24.05.2022

Weitere interessante Artikel
  • Detailansicht eines Dokumentenstapels, einzelne Dokumente mit blauen Büroklammern zusammengeheftet, Hintergrund verschwommen
    Biozidprodukte − Neue Beschlüsse und Verordnungen im Zeitraum 1. Februar 2024 bis 31. März 2024
    Weiterlesen
  • Person in gelber Schutzkleidung, mit roten Handschuhen, und Atemmaske lehnt an Mauer, im Vordergrund blaue und rote Kanister, im Hintergrund weitere Person in selber Schutzkleidung beim Schlichten von Kanistern
    Erinnerung: Ende allgemeine Übergangsfrist für Meldung gefährliche Gemische mit 31.12.2024
    Weiterlesen