EU-Umweltzeichen – geänderter Geltungszeitraum
Verlängerung der Geltungsdauer für Reinigungsmittel und Gebäudereinigungsdiensten
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Der Beschluss (EU) 2024/3179 betrifft Unternehmen, die für diverse Reinigungsmittel und Gebäudereinigungsdiensten die Verleihung des EU-Umweltzeichens beantragen wollen oder denen das EU-Umweltzeichen bereits verliehen wurde.
Mit der Verlängerung der Geltungsdauer wird dem Überarbeitungsverfahren Zeit für die Ausarbeitung neuer Kriterien gegeben.
Beherbergungsbetriebe
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe ‚Beherbergungsbetriebe‘ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2027.
Schmierstoffe
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe ‚Schmierstoffe‘ und die diesbezüglichen Bewertungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.
Produktgruppen grafisches Papier und Hygienepapier und Hygienepapierprodukte
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppen ‚grafisches Papier‘ und ‚Hygienepapier und Hygienepapierprodukte‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für jede der Produktgruppen gelten bis zum 31. Dezember 2028.
Der Beschluss wurden am 20. Dezember 2024 im Amtsblatt kundgemacht. Er tritt unmittelbar in Kraft.
Stand: 27.12.2024