Eine Person steht auf einer Leiter und hält den Stiel eines Gerätes zum Reinigen von Fenstern in den Händen. Er putzt die Fensterscheiben einer Glasfront mit Fenstern, die bis zum Boden reichen. Außen sieht man Nadelbäume.
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EU-Umweltzeichen – geänderter Geltungszeitraum

Verlängerung der Geltungsdauer für Reinigungsmittel und Gebäudereinigungsdiensten 

Lesedauer: 1 Minute

Der Beschluss (EU) 2024/3179 betrifft Unternehmen, die für diverse Reinigungsmittel und Gebäudereinigungsdiensten die Verleihung des EU-Umweltzeichens beantragen wollen oder denen das EU-Umweltzeichen bereits verliehen wurde.

Mit der Verlängerung der Geltungsdauer wird dem Überarbeitungsverfahren Zeit für die Ausarbeitung neuer Kriterien gegeben.

Beherbergungsbetriebe

Beschluss (EU) 2017/175

Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe ‚Beherbergungsbetriebe‘ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2027.

Schmierstoffe

Beschluss (EU) 2017/1702

Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe ‚Schmierstoffe‘ und die diesbezüglichen Bewertungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.

Produktgruppen grafisches Papier und Hygienepapier und Hygienepapierprodukte

Beschluss (EU) 2019/70

Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppen ‚grafisches Papier‘ und ‚Hygienepapier und Hygienepapierprodukte‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für jede der Produktgruppen gelten bis zum 31. Dezember 2028.

Der Beschluss wurden am 20. Dezember 2024 im Amtsblatt kundgemacht. Er tritt unmittelbar in Kraft.

Stand: 27.12.2024

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