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Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien hinsichtlich Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien

Änderung der Verordnung 2012/649/EU im Anhang I und Anhang V

Lesedauer: 1 Minute

10.01.2025

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/3199 ändert die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien.

Betroffen sind Unternehmen, die bestimmte Chemikalien (Pestizidwirkstoffe, Industriechemikalien) aus dem Zollgebiet der Union ausführen oder in das Zollgebiet der Union einführen wollen.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 wurde das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel umgesetzt.

Die delegierte Verordnung 2024/3199/EU ändert die Verordnung 2012/649/EU im Anhang I (Liste der Chemikalien gemäß Artikel 7) und im Anhang V (Chemikalien und Artikel, für die ein Ausfuhrverbot gilt).

In Anhang I Teil 1 (Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien (Artikel 8)) werden 41 Chemikalien eingefügt. Weiters werden in Teil 1 die Einträge für Cyanamid, Terbufos und Warfarin ersetzt. In Teil 2 (Liste der Chemikalien, die Kandidaten für die PIC-Notifikation sind (gemäß Artikel 11)) werden 43 Chemikalien eingefügt und Terbufos in Teil 2 gestrichen und in Teil 3 mit geänderten Inhalten eingefügt. In Teil 3 (Liste der Chemikalien, die dem PIC-Verfahren unterliegen (gemäß den Artikeln 13 und 14)) wird der Eintrag für polychlorierte Biphenyle aktualisiert.

In Anhang V (Chemikalien und Artikel, für die ein Ausfuhrverbot gilt (gemäß Artikel 15)) Teil 1 werden die Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen eingefügt und der Eintrag für Endosulfan geändert.

Die Delegierte Verordnung wurde am 31. Dezember 2024 kundgemacht und sie tritt am 20. Jänner 2025 (20. Tag nach Veröffentlichung) in Kraft und sie gilt ab 1. März 2025.

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