Chemikalien: Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt
Vorschriften und Pflichten für Unternehmen
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Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist in der EU durch die CLP-Verordnung einheitlich geregelt. Es gibt ein zentrales Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis und für viele Chemikalien die Pflicht, Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen. Damit sollen Informationen zu den verwendeten Chemikalien für alle Beteiligten in der Lieferkette durchgehend verfügbar sein.
Basisinfos Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP
Damit weltweit eine möglichst einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien möglich ist, wurde als GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) geschaffen. In der EU wurden die Regelungen dieses Systems rechtlich in der CLP-Verordung (Classification, Labelling and Packaging) umgesetzt.
Alle Chemikalien unterliegen beim Inverkehrbringen generell der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Das gilt für Reinstoffe und Gemische. Die CLP-Verordnung regelt, wie man Chemikalien die richtigen Gefahrenprofile zuordnet (Einstufung) und daraus die für den Verwender passende Kennzeichnung ableitet. Eine sichere Verwendung von Chemikalien soll damit möglich sein. Die Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht ist nicht abhängig von der Menge.
Berührungspunkte mit REACH
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Restriction and Authorization of Chemicals) gilt generell für alle chemischen Stoffe unabhängig davon, ob sie gefährlich sind. Die REACH-Bestimmungen nehmen häufig Bezug auf die Einstufung nach CLP. Die CLP-Verordnung hingegen nutzt Registrierungsdaten zur Einstufung.
Änderungen durch CLP und Pflichten der Akteure
Mit der Einführung der CLP-Verordnung sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. So gibt es zB neue Gefahrenpiktogramme und –hinweise sowie geänderte Sicherheitshinweise.
Nach CLP gibt es für alle Beteiligten in der Lieferkette eine generelle Verpflichtung zur Zusammenarbeit, um die Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen zu erfüllen. Je nach Rolle (Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender oder auch ein Produzent eines Erzeugnisses) gelten unterschiedliche Pflichten.
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Jeder Hersteller oder Importeur eines registrierungspflichtigen oder gefährlichen Stoffes muss dessen Einstufung und Kennzeichnung nach dem erstmaligen Inverkehrbringen an die Europäische Chemikalienagentur ECHA melden. Das ist unabhängig von der hergestellten oder importierten Menge eines Stoffes. Die Agentur nimmt alle Informationen zum Stoff in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis auf. Dieses ist als Online-Datenbank öffentlich zugänglich. Ziel ist, dass Hersteller und Importeure eines bestimmten Stoffes diesen in Zukunft möglichst einheitlich einstufen.
Sicherheitsdatenblatt
Wofür ist ein Sicherheitsdatenblatt notwendig?
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) beinhaltet wertvolle Informationen über einen Stoff oder ein Gemisch. Es ist daher ein sehr wichtiges Kommunikationsmittel in der Lieferkette von Chemikalien darüber, wie diese sicher verwendet werden können. Lieferanten müssen Sicherheitsdatenblätter kostenlos bereitstellen. Das Gesetz zählt zu den Lieferanten Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler.
Vorgeschrieben sind Sicherheitsdatenblätter für alle gefährlichen Stoffe und Gemische. Es gibt aber Ausnahmen und auch für ungefährliche Stoffe kann ein SDB verlangt werden.
Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes laut REACH-Verordnung
Das Sicherheitsdatenblatt ist verbindlich in 16 Abschnitte gegliedert und muss klar und verständlich sein. Es soll einen Verwender in die Lage versetzen, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zum Schutz der Umwelt zu ergreifen. Eine sachkundige Person im Unternehmen muss es erstellen. Unternehmen haften für die Richtigkeit der Angaben, bei unsachgemäßen Angaben können auch Strafen anfallen.
Wann ist eine Aktualisierung des Sicherheitsdatenblattes notwendig?
Unternehmer müssen SDB bei gesetzlichen Änderungen überarbeiten. Grundlage bilden die CLP- und REACH-Verordnungen der EU, die Übergangsbestimmungen und -fristen für alte Vorschriften vorsehen.
Auch bei Änderungen der Einstufung, neuen Beschränkungen oder anderen neuen Informationen über Gefahren einer Chemikalie ist eine Aktualisierung vorgeschrieben. Lieferanten müssen die aktuelle Version den Kunden automatisch zur Verfügung stellen. Sicherheitsdatenblätter müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, eine Versionierung ist zu empfehlen. Behörden können kontrollieren und strafen.
Weitere Informationsverpflichtungen
Auch wenn kein SDB vorgeschrieben ist, gelten Informationsverpflichtungen:
- REACH-Verordnung schreibt die verpflichtende Weitergabe von sachdienlichen Informationen auch für (ungefährliche) Stoffe und Gemische vor
- Erzeugnisse Produkte, die besonders besorgniseregende Stoffe (> 0,1 Masse%) beinhalten
- Informationen durch den nachgeschaltete Anwender zB bei neuen Erkenntnissen für Gefahren
Erweitertes Sicherheitsdatenblatt
Wenn einem Sicherheitsdatenblatt Expositionsszenarien aus dem Stoffsicherheitsbericht des Registrierungsdossiers beigefügt werden, spricht man von einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt. Ein Anwendungsfall ist die Erstellung eines vorgeschriebenen REACH-Stoffsicherheitsb
Für Gemische gibt es drei Möglichkeiten:
- die Expositionsszenarien der einzelnen Inhaltsstoffe werden angegeben.
- Eigene Szenarien für das Gemisch werden entwickelt.
- Nachgeschaltete Anwender stimmen einzelne Abschnitte des SDB mit Expositionsszenarien ab
Nationale Vorschriften
Bei der Erstellung muss auf nationale Vorschriften hingewiesen werden: In Österreich zB auf das Giftrecht.
Pflichten von nachgeschalteten Anwendern
Sie müssen grundsätzlich sorgfältig mit den vom Vorlieferanten übermittelten Informationen umgehen. Teilweise sind sie auch zur Mitwirkung bei der Stoffsicherheitsbeurteilung oder Dokumentation verpflichtet. Das wird zB bei neuen Verwendungen von Stoffen und Gemischen oder neuen Expositionsszenarien schlagend. Im Idealfall entsteht so ein Dialog innerhalb der Lieferkette.
Das Sicherheitsdatenblatt spielt auch beim Arbeitnehmerschutz eine zentrale Rolle: Es ist zB Basis für Unterweisungen und muss auch zugänglich für betroffene Arbeitnehmer sein.