Die OIB-Richtlinien dienen der
Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom
Österreichischen Institut für Bautechnik nach Beschluss in der
Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur
Verfügung. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen
für verbindlich erklären, was bereits in sieben Bundesländern der Fall ist
Im Gegensatz zu anderen Staaten
gibt es in Österreich keine "Rahmenkompetenz" des Bundes.
Landesgesetze bilden die gesetzliche Grundlage für die überörtliche und
örtliche Raumordnung und Raumplanung.
Die PGO ist eine gemeinsame
Organisation der Länderverwaltungen Burgenland, Niederösterreich und Wien zur
Abstimmung, Koordination und Vorbereitung raumplanerisch relevanter Fragen in
der österreichischen "Länderregion Ost".