Konsultationen zu RoHS-Ausnahmen für Blei
Konsultationen der EK bis 10.2.2025 zu drei zu prüfenden RoHS-Ausnahmen betreffend Blei
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Die Europäische Kommission hat Konsultationen zu drei zu prüfenden RoHS-Ausnahmen betreffend Blei (aus Anhang III) gestartet.
- Eintrag 6a - Die zu prüfende Ausnahme betrifft Blei, das als Legierungselement in Stahl Aluminium und Kupfer bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendet wird: Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer
- Eintrag 7a - Die zu prüfende Ausnahme betrifft Blei in hochschmelzenden Loten, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden: Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei in hochschmelzenden Loten
- Eintrag 7c - Die zu prüfende Ausnahme betrifft Blei, das in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik enthalten ist, einschließlich dielektrischer Keramik in Kondensatoren: Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei, das in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik enthalten ist
Bei den Einträgen 6a und 7a werden die „alten“ Ausnahmen nun spezifischer unterteilt und unterschiedliche Verlängerungsfristen der Ausnahme festgeschrieben. Die Ausnahme Eintrag 7c I soll bis 31.12.2026 und 7c II bis 31.12.2027 verlängert werden. Zusätzlich werden neue Ausnahmen mit den Einträge 7c V und VI für Elektrische und elektronische Bauteile, die Blei in Glas oder einer Glasmatrixverbindung enthalten und für Elektrische und elektronische Bauteile, die Blei in Keramik enthalten eingeführt.
Die Konsultationen laufen bis 10. Februar 2025. Eine Rückmeldung kann direkt über die obigen Links an die Europäische Kommission abgeben werden.