Aus der Erde ragt eine grüne Jungpflanze
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Begutachtung Kompostverordnung 2024

Anpassungen an den Stand der Technik

Lesedauer: 1 Minute

Das BMK hat Begutachtungsunterlagen zur Kompostverordnung 2024 inklusive Erläuterungen und WFA veröffentlicht.

Die aktuell gültige Kompostverordnung wurde seit mehr als 20 Jahren nicht novelliert. Sie wird nun an die Entwicklungen des Standes der Technik angepasst.

Inhalt der Novelle: 

  • Geregelt werden zulässige Eingangsmaterialien, Qualitätsklassen, Herstellungsweisen, Güteüberwachung, Kennzeichnung und das Ende der Abfalleigenschaft. Weiters sollen auch Verbesserungen in der Qualitätssicherung erfolgen.
  • Zusätzlich werden Qualitätsanforderungen für Komposterden aufgenommen. Das sind Komposte, welche zur Erhöhung des mineralischen Anteils mit Bodenaushub gemischt werden und ebenfalls Produktstatus erhalten.
  • Produktstatus sollen Komposte und Komposterden dann erhalten, wenn die Güteüberwachung, bestehend aus der Kompostuntersuchung und -beurteilung sowie der Anlagenüberprüfung und -beurteilung „positiv“ abgeschlossen wurden.

Allfällige Stellungnahmen zum vorliegenden Begutachtungsentwurf senden Sie bitte an die Umweltabteilung der WKO Ihres Bundeslandes bis Freitag, 27. September 2024, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann.

Die Begutachtungsunterlagen samt Anlagen und Erläuterungen finden Sie im Downloadbereich. 

Stand: 06.09.2024

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