Person in rotem Arbeitsoverall mit Schutzbrillen und Handschuhen hält aufgeklapptes Notebook in einer Hand und sichtete umherliegende Autoteile in Halle
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Begutachtung Änderung Abfallendeverordnung für feuerfeste Abfälle

Stellungnahmemöglichkeit zum Entwurf des BMK bis 8. Jänner 2025

Lesedauer: 1 Minute

06.12.2024

Das BMK hat einen Entwurf einer Abfallendeverordnung, mit dem die Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen geändert werden soll, veröffentlicht.

Inhalt der Novelle  

  • Auch für feuerfeste Abfälle, die als metallurgischer Zusatzstoff (Schlackenkonditionierer) in der Eisen- und Stahlindustrie verwendet werden, soll das Abfallende erklärt werden können.
  • Zusätzlich soll die Übergangsfrist verlängert werden, dass Analysen der Parameter MgO, Al2O3, CaO, SiO2, Cr2O3, C und Fe2O3 abweichend von Anhang 1 Punkt 3 durch befugte Fachpersonen oder Fachanstalten durchgeführt werden können, die keine dafür akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen sind. Die Frist soll um 2 Jahre bis 31. Dezember 2027 verlängert werden.

Ihre allfällige Stellungnahme zu den geplanten Änderungen übermitteln Sie bitte bis spätestens 8. Jänner 2025 der Umweltabteilung Ihrer Landeskammer, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann.