ROHS: Änderung bei Stoffbeschränkung für Lampen
Ausnahmen bezüglich Quecksilber
Lesedauer: 1 Minute
10.10.2023
Die delegierten Richtlinien passen im Anhang III der ROHS-RL die Ausnahmen von Stoffbeschränkungen betreffend des zeitlichen Auslaufens der Vorgaben bezüglich Quecksilber in Lampen an.
Von den Ausnahmen betroffen sind:
- CCFL- (cold cathode fluorescent lamps) und EEFL-Lampen (external electrode fluorescent lamps) für besondere Verwendungszwecke
- Hochdrucknatrium(dampf)lampen
- einseitig gesockelte (Kompakt-)Leuchtstofflampen
- Metallhalidlampen
- Entladungslampen für besondere Verwendungszwecke
- Niederdruckentladungslampen
- nichtlineare Tri-Phosphor-Lampen
- beidseitig gesockelte lineare Leuchtstofflampen
- Leuchtstofflampen
Die Änderungen treten mit 16. März 2022 in Kraft getreten und gelten je nach Anwendungsfall bis 24. Februar 2023, 24. August 2023, 24. Februar 2024, 24. Februar 2025, 24. Februar 2027 bzw. 24. Februar 2028. Die nationale Umsetzung ist durch den dynamischen Verweis im § 4 Abs. 2a Elektroaltgeräteverordnung ohne weitere Veröffentlichung abgedeckt.
Links
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/274 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in CCFL- (cold cathode fluorescent lamps) und EEFL-Lampen (external electrode fluorescent lamps) für besondere Verwendungszwecke
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/275 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in anderen Hochdrucknatrium(dampf)lampen für allgemeine Beleuchtungszwecke
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/276 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in einseitig gesockelten (Kompakt-)Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/277 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in einseitig gesockelten (Kompakt-)Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20 000 Stunden oder mehr
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/278 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in Metallhalidlampen
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/279 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in anderen Entladungslampen für besondere Verwendungszwecke
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/280 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in anderen Niederdruckentladungslampen
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/281 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in einseitig gesockelten (Kompakt-)Leuchtstofflampen für besondere Verwendungszwecke
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/282 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in nichtlinearen Tri-Phosphor-Lampen
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/283 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in Hochdrucknatrium(dampf)lampen mit verbessertem Farbwiedergabeindex für allgemeine Beleuchtungszwecke
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/284 hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in beidseitig gesockelten linearen Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke
- Delegierte Richtlinie (EU) 2022/287 hinsichtlich einer Ausnahme für Quecksilber in Leuchtstofflampen für andere allgemeine Beleuchtungszwecke und für besondere Verwendungszwecke
- ROHS-RL (EU-Rechtsakt)
- Elektroaltgeräteverordnung (tagesaktuell)
- WKO Infos zum Thema Elektroaltgeräte
- BMK-Info zur Elektroaltgeräteverordnung
- BMK-Infos zu Elektroaltgeräte und Batterien
- Infos der Europäischen Kommission zu Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Infos der Europäischen Kommission zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (ROHS)