Gastgarten mit Markise und gedecktem Tischen, im Hintergrund Rückenansicht einer Person, die kellnert
© Hihitetlin | stock.adobe.com
Gastronomie, Fachgruppe

Schanigärten in Wien

Alle Informationen zum Wiener Gastgarten und Schanigarten

Lesedauer: 5 Minuten

06.12.2024

Ganzjahresschanigärten, Betriebspflicht und Heizgeräte – Mehr Infos


Details

Wenn die warme Jahreszeit die Gäste ins Freie lockt, denken viele Gastronomen an einen Schanigarten. Grundsätzlich gibt es seit Herbst 2023 die Möglichkeit, Schanigärten das ganze Jahr über zu bekommen.

Daher sollte man schon im Herbst des Vorjahres einen Antrag stellen, damit im neuen Jahr alle Bewilligungen erteilt sind.

Einen Schanigarten beantragt man beim zuständigen Betriebsanlagenzentrum. Wie das geht, zeigt Ihnen unser Schanigartenvideo und unser Schanigartenleitfaden. Dieser gibt wertvolle Tipps zur Ausgestaltung und zur Antragstellung. 

In der Schanigartenverhandlung oder unmittelbar danach sollten sie auch ihre Betriebsanlage auf den Schanigarten ausdehnen (Betriebsanlagenrechtliche Erklärung - Anzeige Gastgartenbetrieb gemäß § 76a-Gewerbeordnung). Dies ist aber nur einmal zu machen, außer man vergrößert den Schanigarten oder ändert seine Lage.

Falls Sie Rückfragen haben:

Schanigarten bis 24 Uhr im Sommer

2024 gab es wieder für bestimmte Bereiche der Stadt die Möglichkeit, die Schanigärten bis 24 Uhr offen zu halten. Hier noch die Info zu 2024 "Schanigärten bis 24 Uhr im Sommer "

Eine ähnliche Regelung wird auch für den Sommer 2025 erwartet. 

Übernahme eines bestehenden Schanigartens

Wenn Sie einen Betrieb übernehmen, der bereits eine Bewilligung für einen Schanigarten besitzt, können Sie diese Bewilligung auf ihren Betrieb umschreiben lassen. Denn derjenige, der einen Schanigarten betreibt, sollte auch der Inhaber der Schanigartenbewilligung sein. Für die Umschreibung muss die Betriebsübernahme vom Rechtsnachfolger innerhalb von 12 Wochen beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt angezeigt werden.

Voraussetzungen

  • die Bewilligung ist noch nicht abgelaufen
  • Sie stellen den Antrag auf Umschreibung binnen 12 Wochen ab Rechtsübergang (Kauf, Pacht, Miete)
  • es gibt keinen Versagungsgrund

Wenn die Bewilligung bereits abgelaufen ist, muss man einen neuen Antrag stellen. Wenn sich nichts an der Größe oder Ausgestaltung (Möblierung) des Schanigartens ändert, wird der Antrag vermutlich schnell bewilligt. 

Wenn es aber einen Versagungsgrund für den Schanigarten gibt, den es zur Zeit der Bewilligung des Vorgängers noch nicht gegeben hat, wird es schwierig. Solche Versagungsgründe können sein:

  • zu geringer Restgehsteig (mindestens 2 m müssen trotz Schanigarten übrig bleiben)
  • Schanigarten liegt vor einem anderen Betrieb/Gebäude,
  • die Möblierung/Einfriedung passt nicht mehr ins Stadtbild
  • ein Radweg oder eine Behindertenleitsystem ist dazugekommen

In manchen Fällen kann man durch Änderungen am Schanigarten trotzdem eine Bewilligung bekommen, in anderen Fällen kann es aber auch sein, dass durch die Betriebsübernahme die Möglichkeit für einen Schanigarten entfällt!
Den Antrag auf Übernahme/Verlängerung finden sie unter den Downloads "Antragsformular für Schanigärten".

Der Vorbesitzer kann allenfalls die Möbel, Schirme und die Einfriedung mitverkaufen. Die Fläche, auf der der Schanigarten steht, kann nur der Grundeigentümer vergeben, und der ist bei öffentlichem Grund die Stadt Wien (zuständige Behörde).

Barrierefreie Ausgestaltung

Immer öfter bestehen die Behörden darauf, dass Schanigärten, die an der Fassade aufgestellt werden, barrierefrei auszugestalten sind. Dazu gibt es auch eine Auflage in Ihrem Bescheid.
Hier finden sie die Details und Beispiele für die Umsetzung: Barrierefreie Ausgestaltung.

Zonenregelung

Bei Schanigärten, Kiosken und Verkaufsständen sind die Tarife unterschiedlich hoch, je nachdem, wo die Straßennutzung erfolgen soll – siehe Plan


Zone 1: (23,10 Euro - pro m²)


viele Fußgängerzonen des 1. Bezirkes, Rotenturmstraße, Jasomirgottstraße, innere Mariahilfer Straße, Neubaugasse zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße


Zone 2: (11,70 Euro – pro m²)


Fußgänger- und Begegnungszonen, Ring, Franz-Josefs-Kai, Reinprechtsdorfer Straße sowie Teile der Praterstraße, der Taborstraße, der Landstraßer Hauptstraße, der Linken Wienzeile und der Zollergasse


Zone 3: (2,40 Euro – pro m²)


sonstige Straßen und Wohnstraßen

Stadtplan
© WKW

Dauerbewilligte Schanigärten

Bis 2013 gab es die gesetzliche Möglichkeit, einen Schanigarten auf Dauer bewilligt zu bekommen. Seither werden nur mehr befristete Bewilligungen für maximal 7 Jahre ausgestellt.

2016 wurde in einer Gesetzesänderung (GAG) festgelegt, dass alle älteren, dauerbewilligten Schanigärten auslaufen. Daher sind alle dauerbewilligten Schanigärten Ende 2022 ausgelaufen.

Die Wirtschaftskammer Wien hat im Februar 2022 alle betroffenen Betriebe angeschrieben und empfohlen, um Verlängerung anzusuchen. Im Laufe des Jahres 2022 wurden sehr viele dauerbewilligte Schanigärten neu bewilligt. Woran erkennen Sie, ob Ihr Schanigarten dauerbewilligt ist? In Ihrem Bescheid steht kein Enddatum!

Sollten Sie einen Schanigartenbescheid ohne Enddatum besitzen und haben Sie nicht um Verlängerung angesucht, so dürfen Sie Ihren Schanigarten ab 1.3.2023 nicht mehr aufstellen. In diesem Fall: schnell Antrag stellen!

Winterschanigärten

Seit 2023 können Schanigärten das ganze Jahr betrieben werden – auch im Winter.

Wenn Schanigärten auch über den Winter bewilligt sind, müssen sie aber auch betreiben werden!  Es gibt eine strenge Betriebspflicht. Damit soll verhindert werden, dass sich die Schanigärten im Winter zur Laub-Müllhalde, zum Lager oder in eine Brachfläche (ungenutzte Fläche) verwandeln.

Daher gilt grundsätzlich: wenn das Lokal geöffnet ist, muss auch der gesamte Schanigarten benutzbar sein! Details:

  • Ein Schanigarten darf nur maximal dreimal im Jahr „geschlossen“ sein, wenn das Lokal geöffnet ist.
  • Wenn das Lokal mehr als 30 Tage geschlossen ist (zB. Urlaub, Renovierung), muss der Schanigarten abgebaut werden
  • der Schanigarten muss mindestens die Hälfte der bewilligten Zeit aufgestellt und betrieblich genutzt werden.

Wenn gegen diese Regeln der Betriebspflicht verstoßen wird, kann die Behörde den Schanigarten entziehen und eine Neubewilligung für 6 Monate untersagen. 

Bis zum Winter 2022/2023 konnten Schanigärten von Dezember bis Februar nur in reduzierter Form betrieben werden und mussten täglich mit Betriebsschluss (23 Uhr) weggeräumt werden. Die WK Wien konnte durchsetzen, dass Schanigärten für den ganzjährigen Betrieb bewilligt werden.

Betriebspflicht für den Schanigarten

Egal wie das Wetter ist, Schanigärten müssen immer dann, wenn das Lokal auch geöffnet ist, betriebsbereit sein. Das bedeutet, dass alle Sperren, Ketten, Abschrankungen entfernt werden müssen und die Einrichtung (Tische, Sessel) nicht gestapelt sein darf. Ein Gast muss zu den Öffnungszeiten die Möglichkeit haben, sich in den Schanigarten zu setzen. Um spätestens 23 Uhr oder bei vorherigem Betriebsschluss muss der Schanigarten – wie im Bescheid festgelegt – gegen eine weitere Nutzung gesichert sein.

Beispiele für die Nutzung einer Schanigartenfläche:

Schanigarten betriebsbereit

Beispiel: Schanigarten betriebsbereit
© Andreas Edinger

Schanigarten nicht  betriebsbereit

Beispiel: Schanigarten nicht betriebsbereit
© Andres Edinger

Schanigarten nicht  betriebsbereit

Beispiel: Schanigarten betriebsbereit
© Andreas Edinger

So kommt man zur Bewilligung

Wer 2023 per Mail seine Schanigartenbewilligung auf eine ganzjährige Bewilligung ausgedehnt hat, darf bis zum Ende der Gültigkeit seiner Bewilligung (steht im Bescheid) den Schanigarten ganzjährig betreiben.

Bei neuen Anträgen kann man die Monate beliebig wählen. Dann kommt es zu einer Ortsverhandlung, in der die Zeiten und die Ausmaße besprochen werden.

Die Kosten

Ganzjahres-Schanigärten kosten dasselbe wie die bisherigen Schanigärten - je nach Lage zwischen 2,40 Euro und 23,10 Euro je m² und Monat (2025: zwischen 2,60 Euro und 24,50 Euro)

Pssst-Schild an den Eingängen zu den Schanigärten zum Ausdrucken

Schanigärten bis 75 Plätze können normalerweise bis 23:00 Uhr offen gehalten werden, müssen dafür aber an allen Zugängen ein gut leserliches Schild aufweisen, in dem die Gäste ersucht werden, sich leise zu verhalten.

Dieses Schild schickt Ihnen im Format A3 ihre Fachgruppe auf Anforderung zu. Sie können es aber auch selbst ausdrucken, wobei wir ein Mindestformat von A4 empfehlen, damit es deutlich erkennbar ist.

Zum Download

Pssst-Schildes zum Selbstausdrucken