Harmonisierte Normen Funkanlagen
Festlegung der Kategorien oder Klassen von Funkanlagen bzgl. der grundlegenden Anforderungen
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Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30, die ab dem 1. August 2024 gelten soll, legt fest, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen von diesen grundlegenden Anforderungen des Art. 3 betroffen sind.
Artikel 3 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 gilt nun ab dem 1. August 2025. Weiters erfolgt eine Berichtigung in Artikel 1 Abs. 2 der Delegierten Verordnung 2022/30/EU.
Die Delegierte Verordnung wurde am 27. Oktober 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie betrifft alle Unternehmen, die Funkanlagen herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 hinsichtlich des Anwendungsbeginns der grundlegenden Anforderungen an Funkanlagen und zur Berichtigung der genannten Verordnung
- Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anwendung der grundlegenden Anforderungen, auf die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f der Richtlinie Bezug genommen wird
- WKO Infos zur CE-Kennzeichnung
Stand: 07.11.2023