Neues EMAS-Nutzerhandbuch veröffentlicht
Klarere Formulierungen und benutzerfreundlichere Gestaltung des Nutzerhandbuchs für die Teilnahme am EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)
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Der Inhalt des Nutzerhandbuchs wurde ergänzt und klarer formuliert. Es soll ein offener Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen Interessierten sowie mit den Arbeitnehmern über die Umweltleistungen geführt werden. Änderungen erfolgen auch in Bezug auf den Referenzwert der Kernindikatoren und die strukturierte Analyse des Kontexts der Organisation.
Weiters werden Anwendungsleitlinien zum Stichprobenverfahren für die Begutachtung von Organisationen mit mehreren Standorten vereinfacht und der Aufbau des Nutzerhandbuchs verbessert.
Durch Beispiele wird das Nutzerhandbuch benutzerfreundlicher gestaltet. KMUs können die Methode „EMAS-Easy“ anwenden.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2463 wurde am 10. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und ist ab sofort wirksam. Der Beschluss 2013/131/EU wird aufgehoben.
Der Beschluss ist für Unternehmen (auch KMU) interessant, die das Umweltmanagementsystem EMAS einführen oder verlängern wollen, sowie für Umweltgutachter.
Links
- Beschluss (EU) 2023/2463 über die Veröffentlichung des Nutzerhandbuchs mit den Schritten, die zur Teilnahme am EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich sind
- EU-EMAS-Verordnung (Rechtsakt)
- Beschluss (EU) 2013/131 Nutzerhandbuch EMAS (bisherig)
- BMK-Infos zur EMAS-Verordnung
- EK-Informationen zu EMAS