Lkw-Fahrverbote in Österreich: Überblick
Welche Fahrverbote gibt es in Österreich? Welche Auswirkungen haben sie?
Lesedauer: 5 Minuten
Nachtfahrverbot in ganz Österreich
- auf allen Straßen von 22:00 bis 5:00 Uhr
- für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von mehr als 7,5 t
Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten
- mit Fahrzeugen des Straßendienstes oder des Bundesheeres,
- mit lärmarmen Kfz (mit Bestätigung des Lkw-Herstellers, Überprüfung alle zwei Jahre erforderlich), auf denen eine „L-Tafel“ neben dem vorderen Kennzeichen angebracht ist
In dieser Zeit dürfen Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t hzG nicht schneller als 60 km/h fahren, es sei denn, es ist Abweichendes durch entsprechende Verkehrszeichen beschildert.
Unter Lastkraftfahrzeuge sind Lkw (mit und ohne Anhänger) und Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeug mit Auflieger) zu verstehen.
Wochenendfahrverbot in ganz Österreich für alle Straßen
- samstags ab 15:00 Uhr bis sonntags 22:00 Uhr
- an gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr
- für Lkw mit Anhänger, wenn das hzG des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt
- für Lkw, Sattel-Kfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem hzG von mehr als 7,5 t
Ausnahmen (Auszug)
- Fahrten, die ausschließlich im Rahmen des kombinierten Verkehrs innerhalb eines Umkreises mit einem Radius von 65 km von festgelegten Be- oder Entladebahnhöfen/-häfen durchgeführt werden
- Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken oder der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Kühlanlagen, Wasser- oder Energieversorgungsanlagen oder von Kanalgebrechen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe oder der Müllabfuhr dienen, weiters Fahrten mit Fahrzeugen nach Schaustellerart, mit Fahrzeugen der Beleuchter/Beschaller, mit selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen sowie Fahrten im Ortsgebiet an den letzten beiden Samstagen vor dem 24.12.
- Beförderung bestimmter Lebensmittel, wenn Frachtbrief oder Ladeliste mitgeführt wird. Erfasst sind frische Lebensmittel wie Obst/Gemüse, Milch(erzeugnisse), Fleisch(erzeugnisse), Fisch(erzeugnisse), Eier, Pilze, Back- und Konditorwaren, Kräuter und genussfertige Lebensmittelzubereitungen sowie damit verbundene Leer-/Rückfahrten zur Beförderung von Transporthilfsmitteln und Verpackungen der genannten Gütergruppen.
Rechtsgrundlage des Nacht- und Wochenendfahrverbots: § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Fahrverbote zur Verhinderung des Maut-Ausweichverkehrs
Seit 2004 gibt es in fast allen Bundesländern auf Durchzugsstraßen Fahrverbote für Lkw über 3,5 t hzG mit Ausnahmen für Ziel- und Quellverkehr der örtlichen Wirtschaft. Diese Fahrverbote sind jeweils durch Verkehrszeichen kundgemacht.
Fahrverbotskalender 2024 (BGBl. II 93/2024)
Der Fahrverbotskalender 2024 gilt für Lkw, Lkw mit Anhängern und Sattel-Kfz mit einem hzG über 7,5 t.
Auf der A 12 Inntal Autobahn und der A 13 Brenner Autobahn:
- wenn das Fahrtziel in Italien oder einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll,
- am 29.3.2024 von 16:00 bis 22:00 Uhr, am 30.3.2024 von 11:00 bis 15:00 Uhr, am 25.4.2024 von 11:00 bis 22:00 Uhr
- an allen Samstagen vom 6.7.2024 bis einschließlich 31.8.2024, jeweils von 7:00 bis 15:00 Uhr
- wenn das Fahrtziel in Deutschland oder einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll,
- am 29.3.2024 und am 3.10.2024, jeweils von 0:00 bis 22:00 Uhr
- an allen Samstagen vom 6.7.2024 bis 31.8.2024, jeweils von 7:00 bis 15:00 Uhr
Auf der A 4 Ost Autobahn vom Knoten Schwechat bis zur österreichisch-ungarischen Staatsgrenze (Nickelsdorf):
- an allen Samstagen vom 29.6.2024 bis einschließlich 31.8.2024, jeweils von 8:00 bis 15:00 Uhr (in beide Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr nach und aus den politischen Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg)
Auf folgenden (Bundes-)Straßen an allen Samstagen vom 6.7.2024 bis einschließlich 31.8.2024, jeweils von 8:00 bis 15:00 Uhr (in beide Fahrtrichtungen und nur außerhalb des Ortsgebietes):
- B 178 Loferer Straße von Lofer bis Wörgl
- B 320 Ennstalstraße ab Straßenkilometer 4, 500
- B 177 Seefelder Straße im gesamten Bereich
- B 179 Fernpassstraße von Nassereith bis Biberwier
- B 181 Achensee Straße im gesamten Bereich
- B 182 Brenner Straße im gesamten Bereich
Es gibt umfangreiche Ausnahmen ähnlich dem Wochenendfahrverbot, etwa für die Beförderung von Schlacht- und Stechvieh, Postsendungen sowie periodischen Druckwerken, aber teilweise auch für Fahrten mit Leerfahrzeugen in der Zeit bis 10:00 Uhr zum Wohnsitz des Lenkers bzw. der Lenkerin oder Firmengelände. Details zu den einzelnen Ausnahmen sind der Verordnung zu entnehmen.
Winterfahrverbotskalender 2024/2025 in Tirol und Salzburg (BGBl. II 2/2024 & BGBl. II 383/2024)
Auf der A 12 Inntal Autobahn und der A 13 Brenner Autobahn ist das Fahren mit Lkw, Lkw mit Anhängern und Sattel-Kfz mit einem hzG über 7,5 t
- an allen Samstagen vom 13.1.2024 bis einschließlich 9.3.2024 von 7:00 bis 15:00 Uhr verboten, wenn das Fahrtziel in Italien bzw. Deutschland oder einem Land liegt, das über Italien bzw. Deutschland erreicht werden soll.
In der Verordnung sind Ausnahmen für bestimmte Transportzwecke enthalten.
Auf der A 10 Tauern Autobahn ist das Fahren mit Lkw, Lkw mit Anhängern und Sattel-Kfz mit einem hzG über 7,5 t
- auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süd) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1) und dem Knoten Pongau,
- am Freitag, 20.12.2024 und am Freitag, 3.1.2025 sowie an allen Freitagen vom 17.1.2025 bis einschließlich 28.3.2025 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr und
- am Samstag, 21.12.2024 und am Samstag, 4.1.2025 sowie an allen Samstagen vom 18.1.2025 bis einschließlich 29.3.2025 in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr;
- auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling,
- am Freitag, 3.1.2025 sowie an allen Freitagen vom 7.2.2025 bis einschließlich 28.2.2025 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr und
- am Samstag, 4.1.2025 sowie an allen Samstagen vom 18.1.2025 bis einschließlich 29.3.2025 in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr,
verboten.
Die Verordnung sieht Ausnahmen für bestimmte Transportzwecke vor. Weiters sind u.a. Fahrten mit Ziel und/oder Quelle in bestimmten, in der Verordnung ausdrücklich genannten Regionen (österreichische politische Bezirke, bayrische Landkreise, italienische Provinzen, slowenische statistische Regionen) ausgenommen.
Frühjahrs-Fahrverbotskalender 2024 in Salzburg (BGBl. II 121/2024)
Auf der A 10 Tauern Autobahn ist das Fahren mit Lkw, Lkw mit Anhängern und Sattel-Kfz mit einem hzG über 7,5 t an allen Freitagen vom 17.5.2024 bis einschließlich 31.5.2024 sowie am Freitag, 21.6.2024, in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr sowie an allen Samstagen vom 18.5.2024 bis einschließlich 1.6.2024 und am Samstag, 22.6.2024, in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr
- auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süd) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau verboten, wenn das Fahrtziel in Italien bzw. Slowenien liegt oder über Italien bzw. Slowenien erreicht werden soll, und
- auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling verboten, wenn das Fahrtziel in Deutschland bzw. in Tschechien liegt oder über Deutschland bzw. Tschechien erreicht werden soll.
Die Verordnung sieht Ausnahmen für bestimmte Transportzwecke vor.
Weitere Lkw-Fahrverbote auf der A 12 Inntal Autobahn
Nähere Information zum Nachtfahr- und Euroklassenfahrverbot sowie zum sektoralen Fahrverbot zwischen Straßenkilometer 6,35 (bei Langkampfen) und 90,00 (bei Zirl) finden Sie in den betreffenden Informationsblättern.
Lkw-Fahrverbote in Wien, Niederösterreich und der Steiermark
In Wien, in Teilen Niederösterreichs (alle Lkw mit Euro-1- und Euro-2-Motoren) sowie in Teilen der Steiermark (alle Lkw mit Euro-1- und Euro-2-Motoren) gibt es noch weitere Lkw-Fahrverbote! Nähere Informationen finden Sie in den betreffenden Informationsblättern.
Stand: 23.12.2024