Finanzamt Lettern auf Gebäudemauer im Fokus
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Wie erfährt das Finanzamt von der Unternehmensgründung?

Dokumentationspflichten und Formulare

Lesedauer: 1 Minute

Vor Beginn jeder unternehmerischen Tätigkeit stellt sich die Frage, wie und in welcher Form man das Finanzamt darüber am besten informiert. Hier eine kurze Anleitung dazu: 

In der Regel ist es wohl so, dass es nur wenig Personen in Österreich geben wird, die vor Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht bereits steuerlich beim Finanzamt erfasst sind. Sei es durch eine bereits mehrjährige unselbständige Tätigkeit als Haupteinkommen oder auch nur durch Nebenbeschäftigung während des Studiums oder Ferialjob in der Schulzeit. In all diesen Fällen wurde bereits eine Steuernummer beim Finanzamt angelegt, die sich im Wesentlichen bis zum Lebensende nicht mehr ändert.

Was sich hingegen ändert ist der Umfang der Dokumentationspflichten gegenüber der Finanz. Grundsätzlich schaltet die Finanz nur jene Formulare – bzw. Reiter in Finanzonline – zum Befüllen frei, die auch tatsächlich für die jeweilige Einkunftsart benötigt werden. Klassischerweise sind das – bei lediglich unselbständigen Einkünften – die Werbungskosten, die Sonderausgaben und die Außergewöhnlichen Belastungen. Als Unternehmer fehlen hier aber wesentliche Formulare bzw. Reiter zum Eintragen der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.

Beantragung Freischaltung von Formularen

Diesfalls muss beim Finanzamt quasi eine Freischaltung dieser Formulare bzw. Reiter beantragt werden und zwar mittels des „Fragebogen zur Betriebseröffnung“ kurz „Verf24“. 

Dieses Formular steht in folgenden Varianten zur Verfügung:

In Finanzonline findet man zwar den Begriff „Verf 24“ oder „Fragebogen zur Betriebseröffnung“ nicht wortwörtlich, jedoch sind die Fragen unter dem Punkt „Erklärungswechsel“ inhaltsgleich vorhanden. Sobald der Erklärungswechsel erfolgt ist, stehen alle Einkunftsarten zur Verfügung.

Bei dieser Variante kann der Vordruck via PC ausgefüllt, das Dokument gespeichert, zu Hause selbst ausgedruckt und beim Finanzamt persönlich oder per Post abgegeben werden.

Diese Formularvariante wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt.

Über den Link kann das Formular beim Finanzamt bestellt werden und kommt dann bequem per Post nach Hause. Das ausgefüllte Formular kann dann ebenfalls persönlich oder per Brief an das Finanzamt übermittelt werden.

 Die Betriebseröffnung ist dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monates ab Beginn der betrieblichen Tätigkeit mitzuteilen.

Stand: 02.11.2022

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