Detailansicht eines Taschenrechners, Euro-Banknoten, Stiftspitze und Unterlagen mit Zahlentabellen
© Stockfotos-MG | stock.adobe.com

Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag im Jahr 2024 voll aus

Tipps für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

08.11.2024

Übersteigt Ihr voraussichtlicher Gewinn im Jahr 2024 den Betrag von 33.000 Euro sollten Sie sich überlegen, ob eine Investition in begünstigtes Anlagevermögen oder in Wertpapiere wirtschaftlich sinnvoll ist, um den Gewinnfreibetrag in voller Höhe auszunutzen.

Sofern für das Jahr 2024 ein Gewinn über 33.000 Euro erwartet wird, besteht die Möglichkeit die Belastung mit Einkommensteuer durch den sogenannten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) zu vermindern. Der GFB steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu.

Der GFB setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten GFB zusammen. Der Grundfreibetrag in Höhe von 15 % steht jedem Steuerpflichtigen bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro zu. Daraus ergibt sich eine maximale Minderung der Steuerbemessungsgrundlage iHv 4.950 Euro. Der Grundfreibetrag wird automatisch zuerkannt. Eine Investition ist nicht erforderlich.

Soweit ein Gewinn über 33.000 Euro lukriert wird, kann ein investitionsbegünstigter GFB iHv 13 % geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden.

Begünstigte Wirtschaftsgüter

Unter die begünstigten Anlagegüter fallen neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter sowie Gebäude- und Mieterinvestitionen und Wertpapiere. Wirtschaftsgüter für welche der GFB geltend gemacht wird, müssen im Anlageverzeichnis ausgewiesen werden und eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahre haben.

Nicht vom GFB umfasst sind PKW, Kombis (außer zur gewerblichen Personenbeförderung), Luftfahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter oder gebrauchte Anlagegüter.

Als begünstigte Wertpapiere kommen auch Wertpapiere in Betracht, die zur Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen. Tendenziell könnten begünstigte Wertpapiere zum Jahresende knapp werden, über die Möglichkeiten zu den unterschiedlichen Wertpapieren werden Sie von Ihrer Hausbank beraten.

Wird der Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt, wird der Grundfreibetrag automatisch angerechnet, die Geltendmachung eines investitionsbedingten GFB ist jedoch nicht zulässig.

Ab einem Gewinn in Höhe von 178.000 Euro reduziert sich der GFB staffelweise bis zu einem Gewinn von 583.000 Euro. Maximal kann ein GFB bis 46.400 Euro geltend gemacht werden.

Um das Ergebnis möglichst steueroptimal zu gestalten und Investitionen planen zu können, empfiehlt sich die Erstellung einer Prognoserechnung. 

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Infoseite zum Gewinnfreibetrag sowie im Bereich Einkommensteuer/Körperschaftsteuer.

Weitere interessante Artikel
  • Personen in Businesskleidung stehen rund um einen Stehtisch und begutachten Unterlagen
    Vereinbarungen zwischen Angehörigen im Steuerrecht
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Berücksichtigung von Verlusten des Jahres 2020 aufgrund von COVID-19 schon jetzt möglich
    Weiterlesen