Fahrzeugwechsel
Alle Infos zum Fahrzeugwechsel
Lesedauer: 1 Minute
13.09.2024
Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel machen?
Da sich eine Ausnahme von der Kurzparkzone auf ein bestimmtes Kennzeichen bezieht, muss bei einem Wechsel des Autos bei gleichbleibendem Kennzeichen keine Änderung durchgeführt werden.
Bei einer Änderung des Kennzeichens muss ein Mail an die MA 65 geschickt werden und um das Umschreiben auf das neue Kennzeichen ersucht werden. In diesem Mail ist anzugeben, ob die Laufzeit gleich verlängert werden soll (empfelenswert) oder nicht. Beigelegt werden muss der neue Zulassungsschein.
Die Anträge werden vorgereiht und schneller bearbeitet. Da es keine Kleber mehr am Auto gibt, ist auch kein manueller Austausch erforderlich.