Person mit Brille sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet mit einem Laptop
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Umsatzsteuer: Überblick in Tabellenform

Aktuelle Steuersätze, Fristen und Bestimmungen

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

Steuersätze 

SteuersätzeBezeichnungDivisor für Steuer *)Divisor für Nettobetrag *)
20 % Normalsteuersatz   6   1,2  
10 % Ermäßigter Steuersatz für bestimmte sonstige Leistungen und Lieferungen bestimmter Gegenstände – siehe dazu Infoseite zu den wichtigsten Anwendungsfällen für den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% und 13%        11   1,1
13 %  8,69     1,13
19 % Ermäßigter Steuersatz in den früheren Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg   6,26   1,19 

Kleinbetragsrechnung

Tabellen Bezeichnung
Kleinbetragsrechnungbis Rechnungsbetrag von  400,-- EUR brutto. Für Kleinunternehmer immer möglich ohne Höchstbetrag.

Voranmeldungszeitraum

generellKalendermonat
bis Vorjahresumsatz 
von 100.000 EUR
Kalendervierteljahr

Fälligkeit

generell15. des zweitfolgenden Kalendermonats
bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Monats

Kleinunternehmer

Steuerbefreiung

Steuerbefreiung 55.000,-- EUR Jahresumsatz

  • Überschreitung nicht mehr als 10 %: Steuerfreiheit bis Ende des laufenden Jahres und Steuerpflicht ab nächstem Jahr
  • Überschreitung mehr als 10 %: Steuerpflicht ab Überschreitung

Jahreserklärung

generellbei elektronischer Übermittlung bis 30.6. des Folgejahres, in Papierform bis 30.4. des Folgejahres
KleinunternehmerErklärungspflicht ab einem Jahresumsatz von mehr als 55.000 EUR

Soll- und Ist- Besteuerung

Zwingend → Ist-Besteuerung 
  • Unternehmen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (§ 22 EStG)
  • Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Heiz- und E-Werke, Müllentsorgung)
  • Voraus-, An- und Teilzahlungen vor Lieferung oder sonstiger Leistung oder Fertigstellung eines Wirtschaftsgutes

Ist-Besteuerung, Antrag auf Soll-Besteuerung möglich 
  • nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte, sofern keine Voll-Pauschalierung vorliegt; nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende

  • alle anderen Unternehmen (z.B. Vermietung ) mit Gesamtumsatz ≤ 110.000 EUR in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre

Zwingend → Soll-Besteuerung 
  • Buchführungspflichtige Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende

  • alle anderen Unternehmen mit Gesamtumsatz
    > 110.000 EUR in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre

Entstehen der Steuerschuld

Soll-Besteuerung 

Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Leistung ausgeführt worden ist; durch verspätete Rechnungslegung kann die Steuerschuld um max. 1 Monat hinausgeschoben werden (dies gilt nicht bei Leistungen bei denen der Leistungserbringer im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat).

Ist-Besteuerung 

Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zahlung erfolgt ist. Ausgenommen davon sind die Leistungen die unter das „Reverse Charge“ fallen (siehe Soll-Besteuerung).

 

Stand: 14.03.2025

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