Verpackungen: Exportrückvergütungen
Klarstellung BMLFUW
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Das BMLFUW hat eine Klarstellung zur Rechtslage der Exportrückvergütung gemäß § 9 Abs. 2 Z 5 Verpackungsverordnung 2014 zur Kenntnis gebracht. Das Schreiben gibt Informationen zur erforderlichen Vorgehensweise, damit eine Exportrückvergütung in Anspruch genommen werden kann.
Stand: 08.10.2020