„Puchheimer Au“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen
Auwaldgebiet mit diversen Artenschutzprojekten in Attnang-Puchheim
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Die Fläche des Naturschutzgebietes beträgt ca. 11,24 ha. Es ist ein Auwaldgebiet mit hohem Anteil an Eschen und großflächigen, weitgehend nicht mehr genutzten, verlandenden Fischteichen. Entlang der Nordgrenze verläuft ein naturnaher Hangwald. Die Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Puchheimer Au“ ist als Vorbereitung für eine spätere Ausweisung des Gebietes als Europaschutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie zu sehen. Es laufen diverse Artenschutzprojekte (Fische und Mollusken). Das Gebiet war bislang größtenteils als Landschaftsschutzgebiet (LGBl. Nr. 39/2002 idgF) ausgewiesen.
Es besteht keine direkte Betroffenheit von Betrieben im Gebiet, jedoch angrenzend.
Die Verordnung wurde am 28. März 2023 kundgemacht und tritt mit 29. März 2023 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung tritt die Verordnung mit der die „Puchheimer Au“ als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 39/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 78/2017, außer Kraft.
Links:
- Naturschutzgebiet Puchheimer Au – LGBl. Nr. 27/2023 samt Plan zum Naturschutzgebiet
- OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Naturschutzdatenbank Puchheimer Au
- Infoseite des Landes OÖ zum Thema Naturschutz und Landschaft
- FFH-Richtlinie
Stand: 31.03.2023