Lächelnde Person mit Brillen hält Clipboards in Händen und steht vor Fließband mit Flaschen
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Regionalprogramm Trinkwassernutzung Weißenbachtal – Schutz von Porengrundwasser für die Trinkwassernutzung

LGBl. Nr. 61/2021

Lesedauer: 1 Minute

Das äußere Weißenbachtal in der Gemeinde Steinbach am Attersee hat im alpinen Raum der nördlichen Kalkalpen aufgrund seines geologischen und hydrogeologischen Aufbaues eine besondere Bedeutung. Der tiefer liegende Porengrundwasserkörper mit darüber liegender, dichter Seetonschicht weist aufgrund seiner besonders geschützten Lage und der sehr großen quantitativen Leistung von mehreren 100 Litern pro Sekunde ein regionales und überregionales wasserwirtschaftliches Potential für die Wasserversorgung auf.

Das Grundwasservorkommen des in § 2 umschriebenen Gebietes in den Gemeinden Steinbach am Attersee und Bad Ischl wird - unbeschadet bestehender Rechte - vorzugsweise der Trinkwassergewinnung über gemeinschaftliche Versorgungsstrukturen insbesondere für Gemeinden, Verbände und Genossenschaften sowie der Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall gewidmet.

Diese Verordnung betrifft Betriebe, die sich im Widmungsgebiet befinden, wurde am 15. Juni 2021 kundgemacht und trat am 16. Juni 2021 in Kraft.

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Weitere Informationen:

Stand: 30.06.2022

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