
Naturschutz: Europaschutzgebiet Tanner Moor und Wiesengebiete im Freiwald
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Tanner Moor“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird.
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Im Europaschutzgebiet bzw. Naturschutzgebiet sind drei natürliche moortypische Lebensräume vorzufinden. Das ca. 125 ha große Gebiet des Tanner Moors ist das höchstgelegene Waldhochmoor Österreichs und es ist bereits seit 2009 Teil des Vogelschutzgebietes „Wiesengebiete im Freiwald“.
Als schützenswerte Tierart wird der Hochmoorlaufkäfer, der in diesem Lebensraum vorkommt, ausgewiesen. Für die natürlichen Lebensräume und den Hochmoorlaufkäfer wird ein Landschaftspflegeplan mitverordnet, damit ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet wird. Als wesentliche Maßnahme wird die Wiedervernässung der Moorbereiche und der Nutzungsverzicht verordnet.
Die Verordnungen wurden am 30. November 2021 kundgemacht und treten am 01. Dezember 2021 in Kraft. Es besteht keine direkte Betroffenheit von Betrieben.
Links
- Verordnung der Oö. Landesregierung LGBl. 115/2021, mit der das „Tanner Moor“ in der Gemeinde Liebenau als Naturschutzgebiet festgestellt und die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Wiesengebiete im Freiwald“ in den Gemeinden Grünbach, Liebenau, Sandl, St. Oswald, Weitersfelden und Windhaag bei Freistadt als Europaschutzgebiet bezeichnet werden, geändert wird.
- Verordnung der Oö. Landesregierung LGBl. 116/2021, mit der das „Tanner Moor“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird.
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