Segelboot mit aufgespanntem Segel in Dämmerlicht auf Gewässer fahrend, das von Bergen eingefasst ist
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Naturschutzgebiet Irrsee-Moore und Europaschutzgebiet Mooswiesen am Irrsee

Teilgebiete um den Irrsee sollen geschützt werden

Lesedauer: 1 Minute

14.08.2024

Die Neuveröffentlichung der Naturschutzgebietsverordnung ist erforderlich, da rechtliche Bestimmungen für die Ausweisung als Europaschutzgebiet angepasst werden müssen. Das Gebiet ist Teil des etwa 31,8 ha großen Europaschutzgebietes „Mooswiesen am Irrsee“ (AT 3141000) und hat einen Anteil von etwa 28,2 ha.  

Das Naturschutzgebiet Irrsee-Moore hat gesamt eine Fläche von etwa 53,33 ha zum Schutz des Firnisglänzenden Sichelmooses (FFH-Schutzgut) und besteht aus mehreren Teilflächen mit besonders hochwertigen Biotopen mit vielen vom Aussterben bedrohten Arten.  

Das Europaschutzgebiet „Mooswiesen am Irrsee“ (AT 3141000) befindet sich in den Gemeinden Oberhofen, Tiefgraben und Zell am Moos und hat eine Fläche von etwa 31,8 ha aufgeteilt in mehrere Teilgebiete um den Irrsee. Geschützt werden im Europaschutzgebiet acht Lebensraumtypen. Für die Schutzgüter gilt ein Verschlechterungsverbot. 

Die rechtlichen Bestimmungen für Naturschutzgebiete gelten ausschließlich für das ausgewiesene Gebiet. Bei Genehmigungsverfahren von Vorhaben in oder nahe von Europaschutzgebieten (gemäß FFH-Richtlinie) werden zusätzlich die Auswirkungen des Vorhabens auf das ausgewiesen Gebiet berücksichtigt.  

Vor Verhandlung des Projekts wird durch die Behörde ein Screening bzw. eine Naturverträglichkeitsprüfung zur Eruierung der Gesamtheit der Einwirkungen durchgeführt welche unter Umständen Auswirkungen auf Inhalte des Genehmigungsbescheides (Auflagen) bis zum Genehmigungsversagen haben kann.  

Die Verordnungen wurde am 13. August 2024 kundgemacht und sie treten mit 14. August 2024 in Kraft. Die bislang geltende Naturschutzgebietsverordnung (LGBl. Nr. 41/2002 idF LGBl. Nr. 94/2006) tritt außer Kraft. 

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