Fokus auf Sprühdüse, die Person in weißem Schutzanzug und mit Atemschutzgerät im Hintergrund verschwommen in Hand hält und auf Tomatenpflanze richtet
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Änderung der Ammoniakreduktionsverordnung

Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger

Lesedauer: 1 Minute

05.07.2024

Mit Veröffentlichung des BGBl. II Nr. 172/2024 am 2.7.2024 wurde die Ammoniakreduktions­verordnung geändert. Die Änderung tritt mit 3.7.2024 in Kraft. 

Die Neuerungen betreffen vor allem landwirtschaftliche Betriebe und eventuell gewerbliche Betriebe, die flüssigen Wirtschaftsdünger lagern. Diese haben dafür zu sorgen, dass Lagerungen von flüssigem Wirtschaftsdünger abgedeckt werden, damit Ammoniak in der Luft reduziert wird und die Anforderungen des Emissionsgesetzes Luft erfüllt werden.  

Neue Anlagen müssen ab 01.01.2025 entsprechen, bestehende Anlagen müssen ab 01.01.2028 entsprechen.  

Ausnahmen gibt es für Anlagen, die mit dauerhaft stabilen Schwimmdecken ausgestattet sind.  

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