Messung von Lebensmittelabfällen
Einhaltung von Mindestqualitätsstandards und Messung alle 4 Jahre
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In Ergänzung der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EU) wurde zur Überprüfung der Vermeidungsmaßnahmen eine gemeinsame Methodik sowie Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen veröffentlicht.
Mit dem delegierten Beschluss (2019/1597/EU) werden folgende Stufen der Lebensmittelkette: Primärerzeuger; Verarbeitung und Herstellung; Einzelhandel und andere Formen des Vertriebs von Lebensmittel; Gaststätten und Verpflegungsdienstleistungen sowie private Haushalte zur Messung verpflichtet. Die Messung soll zumindest alle 4 Jahre unter Einhaltung von Mindestqualitätsanforderungen erfolgen. Der Beschluss tritt am 17. Oktober 2019 in Kraft und ist zur Umsetzung an die Mitgliedsstaaten gerichtet.
Stand: 01.01.2021