Fahrverbote durch Mindestemissionsstandards für Taxis in Linz
Kennzeichnungspflicht für Taxis im Sanierungsgebiet und Fahrverbote für bestimmte EURO-Klassen ab 1. Juli 2020
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Durch LGBl. Nr. 3/2020 soll im Stadtgebiet von Linz die Luftqualität verbessert werden und der festgelegte Jahresmittelwert von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid gewährleistet werden.
Dazu wird ein Sanierungsgebiet (in § 2 beschrieben und als Plan in Anlage 1 dargestellt) festgelegt. Betroffen sind dieselbetriebene Taxifahrzeuge der Abgasklasse EURO 3 oder niedriger und benzinbetriebene Taxifahrzeuge, die der Abgasklasse EURO 2 oder niedriger entsprechen mit einem Verbot für das Befahren des Sanierungsgebietes und das Halten sowie Parken ab 1. Juli 2020. Taxifahrzeuge, die im Sanierungsgebiet in Ausübung ihres Gewerbes betrieben werden, sind ab 1. Juli 2020 mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette gemäß IG-L-Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung zu kennzeichnen.
Das Fahrverbot gilt nicht für historische Fahrzeuge.
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Weitere Informationen:
- Immissionsschutzgesetz-Luft idgF
- IG-L-Abgasklassen–Kennzeichnungsverordnung
- Luftqualitäts-Richtlinie (2008/50/EG)
Stand: 12.01.2021