Änderung der Tiroler Verordnung mit der auf einem Abschnitt der A12 Inntal Autobahn Fahrverbote für schadstoffreiche Schwerfahrzeuge erlassen werden
Tirol LGBl. Nr. 80/2019
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Das Befahren der A 12 Inntal Autobahn auf beiden Richtungsfahrbahnen von Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen bis Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl mit Lastkraftwagen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Sattelzugmaschinen und Sattelkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie mit Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist nur zulässig:
- mit Fahrzeugen der Euroklasse IV bis VI
- ab dem 31.Oktober 2019 mit Fahrzeugen der Euroklassen V und VI
- ab dem 1.Jänner 2021 mit Fahrzeugen der Euroklasse VI
Fahrzeuge der Euroklasse 0 – III sind bereits jetzt verboten.
Das Befahren der A 12 Inntal Autobahn im angeführten Bereich mit Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie ist zulässig.
Ausnahmen:
- Vor- und Nachlaufverkehr zu den Verladebahnhöfen
- Fahrzeuge, die hoch spezialisiert und besonders kostenaufwendig sind
- Historische Fahrzeuge
- Fahrzeuge1 mit Anhänger --> Be- oder Entladen/Ausgangs- oder Zielort in der Kernzone/erweiterten Zone:
- ab dem 31. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2020 Euroklasse IV
- ab dem 01. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2022 Euroklasse V
- Fahrzeuge1 ohne Anhänger --> Be- oder Entladen/Ausgangs- oder Zielort in der Kernzone/erweiterten Zone:
- bis zum 31. Dezember 2019 Euroklasse III
- ab dem 31. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2020 Euroklasse IV
- ab dem 01. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2022 Euroklasse V
Kernzone (politische Bezirke):
- Imst
- Innsbruck-Land
- Innsbruck-Stadt
- Kufstein
- Schwaz
Erweiterte Kernzone (politische Bezirke):
Österreich:
- Kitzbühel
- Landeck
- Lienz
- Reutte
- Zell am See
Deutschland:
- die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen
- Garmisch-Partenkirchen
- Miesbach
- Rosenheim (inkl. Stadt)
- Traunstein
Italien:
- die Bezirksgemeinschaften Eisacktal
- Pustertal
- Wipptal
Das Be- oder Entladung muss im Bezirk stattfinden.
1 Fahrzeuge: Lastkraftwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sattelzugmaschinen, Sattelkraftfahrzeuge
Die Änderung der Verordnung – Tiroler LGBl. Nr. 80/2019 - wurde am 05. Juli 2019 kundgemacht und ist am 6. Juli 2019 in Kraft getreten und gilt für Unternehmen, die auf der betreffenden Strecke der A12 Inntal Autobahn unterwegs sind.
Stand: 03.10.2023