Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
Verlagerung von CO2-Emissionen
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Der Europäische Rat vertrat 2014 die Auffassung, das System der kostenlosen Zuteilung dürfe nicht außer Kraft treten und bestehende Maßnahmen würden auch nach 2020 weiter dazu dienen, der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen aufgrund der Klimapolitik vorzubeugen, solange in anderen führenden Wirtschaftsnationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen würden.
Um die Umweltvorteile der Emissionssenkungen in der Union zu erhalten, solange Maßnahmen in Drittländern der Industrie keine vergleichbaren Anreize zur Emissionssenkung bieten, sollen Anlagen in Sektoren und Teilsektoren, bei denen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, Zertifikate weiterhin übergangsweise kostenlos zugeteilt bekommen.
Um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu begegnen, sieht Artikel 10b Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG vor, dass die Kommission eine Liste der Sektoren und Teilsektoren erstellt, bei denen davon ausgegangen wird, dass ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht („Carbon-Leakage-Liste“).
Dazu wurde jetzt der Delegierte Beschluss (EU) 2019/708 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich der Festlegung der Sektoren und Teilsektoren, bei denen davon ausgegangen wird, dass für sie im Zeitraum 2021 – 2030 ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, erlassen.
Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG | |
NACE-Code | Beschreibung |
0510 | Steinkohlenbergbau |
0610 | Gewinnung von Erdöl |
0710 | Eisenerzbergbau |
0729 | Sonstiger NE-Metallerzbergbau |
0891 | Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale |
0899 | Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g. |
1041 | Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine und ähnliche Nahrungsfette) |
1062 | Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen |
1081 | Herstellung von Zucker |
1106 | Herstellung von Malz |
1310 | Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei |
1395 | Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) |
1411 | Herstellung von Lederbekleidung |
1621 | Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten |
1711 | Herstellung von Holz- und Zellstoff |
1712 | Herstellung von Papier, Karton und Pappe |
1910 | Kokerei |
1920 | Mineralölverarbeitung |
2011 | Herstellung von Industriegasen |
2012 | Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten |
2013 | Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien |
2014 | Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien |
2015 | Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen |
2016 | Herstellung von Kunststoffen in Primärformen |
2017 | Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen |
2060 | Herstellung von Chemiefasern |
2311 | Herstellung von Flachglas |
2313 | Herstellung von Hohlglas |
2314 | Herstellung von Glasfasern und Waren daraus |
2319 | Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren |
2320 | Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren |
2331 | Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten |
2351 | Herstellung von Zement |
2352 | Herstellung von Kalk und gebranntem Gips |
2399 | Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g. |
2410 | Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen |
2420 | Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl |
2431 | Herstellung von Blankstahl |
2442 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium |
2443 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn |
2444 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer |
2445 | Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen |
2446 | Aufbereitung von Kernbrennstoffen |
2451 | Eisengießereien |
Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG | |
NACE-Code | Beschreibung |
0893 | Gewinnung von Salz |
1330 | Veredlung von Textilien und Bekleidung |
2110 | Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen |
2341 | Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen |
2342 | Herstellung von Sanitärkeramik |
Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG | |
NACE-Code | Beschreibung |
2332 | Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik |
Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 3 Unterabsatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG | |
Prodcom-Code | Beschreibung |
081221 | Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, roh oder gebrannt |
10311130 | Verarbeitete Kartoffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren (auch ganz oder teilweise in Öl gegart und dann gefroren) |
10311300 | Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets aus getrockneten Kartoffeln |
10391725 | Tomatenmark, konzentriert |
105121 | Magermilchpulver |
105122 | Vollmilchpulver |
105153 | Casein |
105154 | Lactose und Lactosesirup |
10515530 | Molke, auch modifiziert, in Form von Pulver und Granulat oder in anderer fester Form; auch konzentriert oder gesüßt |
10891334 | Backhefen |
20302150 | Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie |
20302170 | Flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken |
25501134 | Eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen, Nockenwellen und Kurbeln |
Der Beschluss wurde am 8. Mai kundgemacht und ist am Tag nach Veröffentlichung rechtswirksam geworden. Er gilt ab 1. Jänner 2021.
Stand: 25.05.2020